Beiträge von Seemann

    Hallo

    Darf man die Funktion der obengenannten Steuergeräte erfahren?

    Danke

    Ich bin wirklich kein Technikfreak und habe mir deshalb vor der Inspektion eine Steuergeräteliste hier aus dem Forum ausgedruckt und vorab den Händler gebeten, im Rahmen der

    Inspektion auch die wichtigsten Steuergeräte zu aktualisieren. Gemäß dieser Liste hat er aktualisiert:

    DOOR-ESU-D Stromversorgung Türen Fahrerseite

    ISG Integrierter Startergenerator

    PLG Steuermodul elektr Heckklappe

    VCM Fahrzeugsteuermodul


    Hoffe, daß jetzt nach 1 Jahr auf dem Markt die Kinderkrankheiten so einiger Maßen ausgebügelt sind.

    Komme gerade von der 1. Inspektion wieder. Ich mag kaum sagen, was ich bezahlen mußte, nämlich 176,38 Euro. Da kann man wirklich nicht meckern.

    Neben dem Ölwechsel/Inspektion wurde die Service-Aktion AL035 gemacht, sowie auf Kosten des Hauses wurden die Steuergeräte DOOR-ESU-D, ISG, PLG und VCM aktualisiert.

    Hallo Tatjana,


    ich muß mit meinem CX-30 auch Anfang Januar zur 1. Inspektion und habe Mazda D. angeschrieben, ob irgendwelche Steuergeräte ein Update bekommen.

    Mazda D. hat wie folgt geantwortet:

    Die Steuergeräte werden nicht grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Inspektion einer Aktualisierung unterzogen. Zu ihrem Fahrzeug besteht derzeit aber eine Service-Aktion,

    welche beim nächsten Werkstatt-Aufenthalt (Inspektion 01/21) durchgeführt wird. Bei dieser werden die Softwarestände der Steuergeräte BCM (inkl. BCM_SUB) LFU und CCU aktualisiert,

    selbstverständlich kostenlos für Sie. Weitere Steuergeräte werden im Zuge dieser Service-Aktion nicht aktualisiert, auch wenn für diese möglicherweise neue Softwarestände verfügbar sind.

    Für die Aktualisierung weiterer Steuergeräte kann Ihr Mazda-Partner Kosten erheben.

    Gestern habe ich ebenfalls vor einem mausetoten Auto gestanden, hat kein Pip mehr gemacht, kein Lämpchen hat geleuchtet.

    Der M-händler hat den Wagen dann mit Überbrückungskabel gestartet, mitgenommen, über Nacht die Batterie aufgeladen und den Fehlerspeicher ausgelesen.

    Da kein Fehler gespeichert war, habe ich den Wagen dann so wieder mitbekommen. Woran es liegt großes Fragezeichen und für mich unbefriedigend.

    Habe aber selber rausgefunden, daß ich noch die alte BCM DFR5-66S02-H habe. Dank rezis soll es aber schon eine neue Softwareversion DFR5-66S02-L geben.

    Muß da beim Händler wohl noch mal nachhaken.

    Hier noch einmal die Antwort von Mazda Deutschland von heute bzgl Software-Update im Rahmen der jährlichen Inspektion:


    "Zum Umfang einer jeden Jahresinspektion gehört es, den Fehlerspeicher des Fahrzeugs mit dem Diagnosetester auszulesen. Hierbei können einerseits gespeicherte Fehler abgefragt werden, die möglicherweise durch ein entsprechendes Softwareupdate behoben werden können – andererseits sieht der Mazda-Partner hieran, ob im Rahmen einer zwischenzeitlich vorliegenden Serviceaktion eine Aktualisierung einzelner Steuergeräte empfohlen wird. In einem solchen Fall wird selbstverständlich eine Aktualisierung vorgenommen. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass bei jeder Jahresinspektion automatisch ein Softwareupdate vorgenommen werden muss. Unterjährige Aktualisierungen bzw. auch die freiwillige Prüfung auf Updates sind von der Garantie nicht abgedeckt. Wie wir Ihnen bereits erläutert hatten, sind Aktualisierungen bei einer vorliegenden Kundenbeanstandung – sofern sie dem Abstellen der Beanstandung dienlich sind – natürlich Bestandteil der Garantie. Bitte beachten Sie hierzu auch die Garantiebedingungen im Service Bordbuch Ihres Mazda CX-30 („Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern […]").

    Grundsätzlich behält sich der Hersteller das Recht vor, zu jeder Zeit Änderungen und / oder Verbesserungen an Neufahrzeugen und Ersatzteilen, die vom ihm hergestellt wurden, vorzunehmen, ohne damit eine Verpflichtung einzugehen, die gleichen Änderungen kostenlos auch an zuvor ausgelieferten Fahrzeugen vornehmen zu müssen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis."

    Vielen Dank rezis für den Hinweis, habe ich bei meiner Auflistung vergessen.

    Gemäß Ausdruck ECU Umprogrammierung habe ich jetzt beim PCM die Version HF69-188K2-R drauf.

    Wie schon geschrieben, liegen gerade beim Software-Update der Motorsteuerung Welten, kein Ruckeln mehr, Wagen hängt schön am Gas.

    Gibt es sonst noch "Mängel" bedingt durch ältere Softwarestände, die der normale CX-30-Fahrer als "normal" ansieht?

    Ich habe die letzten Wochen den Meinungsaustausch bzgl Software-Update verfolgt und war diesbezüglich heute bei meinem Mazda-Händler. Zuerst sollte und habe ich

    einen entsprechenden Auftrag unterschrieben zwecks Software-Update mit Kosten von bis zu 100 Euro. Auf eine Garantieleistung wollten sie sich zuerst nicht einlassen, da von

    mir ja kein Mangel am Auto vorgetragen wurde.
    Die entsprechenden unten aufgeführten Updates wurden dann ausgeführt, Zeitdauer ca 45 Minuten. Erst auf meinen weiteren Einspruch hat sich der Händler bereiterklärt,

    aufgrund "vorgetragenen Mängel" (Motor ruckelt, Klimaanlage nicht i.O) die Arbeiten als Garantieleistung mit Mazda abzurechnen.

    Mazda Deutschland hat mir auf meine Anfrage zwecks Kostenübernahme heute geantwortet: "daß Diagnosearbeiten und Updates von Steuergeräten nicht grundsätzlich als Garantiearbeiten abgerechnet werden können. Zunächst muß eine technische Beanstandung vorliegen, .....ob ein etwaiges Update eines Steuergerätes als Abhilfemaßnahme für die Beanstandungen in Frage kommen".

    Finde ich schon komisch. Mazda setzt sich hin, schreibt für Steuergeräte eine neue Software, weil ja wohl Fehler ausgemerzt werden sollen, und der liebe Kunde, der brav seinen CX-30 weiterfährt, bekommt nichts davon mit?

    Bei meinem Mazda CX-30 Skyactive-X 180 PS, Zulassung 01/2020 wurden folgende Updates aufgespielt:

    BCM: alt DFR5-66S02-F auf neu DFR5-66S02-H

    ESU: alt BEMD-66S07-B auf neu BCKB-66S07

    PLG: ist geblieben DFR7-626K2-D

    Wer also ein Update von Steuergeräten machen lassen möchte, muß dies bei seinem Händler mit einer "technischen Beanstandung" vortragen, um nicht auf den Kosten

    sitzen zu bleiben!