Alles klar, vielen Dank schon mal für die Antworten. Neben der Qualität würde natürlich auch die Schnelligkeit entscheiden
In den AGB zum Geschäftsleasing von Mazda Finance bzw. Santander Leasing habe ich folgendes gefunden:
„ […] Der LN hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom LG/Hersteller/Importeur anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines solchen anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einen anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.“
Ich habe die Mazda Finance gefragt, ob eine freie Werkstatt wie. z.B. Carglass für die eine anerkannte Werkstatt ist? Der Leasinggeber/Eigentümer des Kfz muss letztlich entscheiden.
Falls dann nach der Reparatur was sein sollte (egal bei wem), ist das nicht mehr mein Problem. Es wäre zwar ärgerlich, aber ich muss mir dann bei der Rückgabe keine Sorgen machen.