Auch wenn das hier alles sehr ärgerlich ist, müsste eigentlich klar sein dass sowohl Garantie als auch Wartungsintervalle ab dem Tag der Erstzulassung gültig sind.
Hier hätte der fachkundige Händler eigentlich bei Kauf, spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges drauf hinweisen müssen.
Ich befürchte die Aussicht auf Erfolg ist nicht allzu groß, der Ärger darüber verständlich und am Ende ist der Kunde meist immer der Verlierer.
Die Gefahr bei einer Tageszulassung ist aber immer, dass man das Datum aus den Augen verliert. Man hat ja das Gefühl einen “Neuwagen“ gekauft zu haben. Wenn man die Anzeigen der Händler so betrachtet findet man schnell heraus, dass einige Fahrzeuge hier schon mehrere Monate bis zu fast einem Jahr alt sind 🙄
Ich drücke die Daumen für einen guten Kompromiss, das Geld für einen Anwalt würde ich aber lieber für ev. Auftretende Reparaturen zurücklegen und die Nerven schonen getreu dem Motto … Augen zu und durch 🍀