Man sollte genau die Bedingungen angucken, wann überhaupt Windkraft im Wald gebaut werden darf und wie der Eingriff kompensiert werden muss.
Zu ersterem: Grundsätzlich erst Mal nur in niederwertigen Nadelholzbeständen, bevorzugt Monokulturen.
Zu zweiterem: Wiederaufforstung gem. BNatSchG § 15 Abs. 2 (der § 15 ist in einiger Hinsicht interessant) möglichst nah am Eingriffsort und nach gängiger Praxis und m.W. auch Rechtsprechung mit standortgerechten Baumarten (Stichwort "Potenzielle natürliche Vegetation"). Das Eingriffsrecht ist da recht strikt.
Bedeutet i.d.R.: Nutz- und wertloser Forst, der kaum noch Biomasse produziert (folglich kaum noch CO2 bindet), der ohnehin früher oder später dem Borkenkäfer, der Braunfäule, dem nächsten Orkan oder einer beliebigen Kombination der dreien zum Opfer fällt, wird durch hochwertigen Buchen- oder Laubmischwald ersetzt.
Aber das geht hier ein bisschen weit OT. Können wir gerne Mal - wenn sich die Gelegenheit ergibt - bei einem Bier besprechen.