Beiträge von nowodka

    Das hat zwar alles nichts mit dem Thema hier zu tun, aber daas muss ich einmal schreiben.

    Du hast Recht für die Gesundheit ist ein Fahrrad ohne E-Unterstützung besser.

    Das ist Freundlich ausgedrückt nicht richtig.

    Vor allem die, die kein Pedelec haben (ein E-Bike ist was anderes) erzählen immer Dinge die einfach nicht stimmen.


    Ein Pedelec unterstützt beim Fahren. Wer nicht strampelt bleibt auch mit einem Pedelec stehen.

    Zur Fortbewegung kann man bei allen Pedelec`s verschiedene Fahrstufen einstellen.

    z. B. Eco 1 - 5, Tour 1 - 5 und Sport 1 - 5 bei jeder Stufe muss man mehr oder weniger Trampeln oder gar keine Unterstützungbeim Treten.


    Wahlmöglichkeit als Beispiel: Eco Stufe 1 viel Trampeln mit entsprechender eigener Muskelkraft. Sport Stufe 5 ganz leichtes Pedalieren ohne Anstrengung.

    Das bringt Leute mit leichten Gehbehinderungen wieder auf das Rad. Das sind sonst die, die nur noch auf der Couch liegen.

    Knochen und Gelenke werden beim Fahren bewegt und das ist mit Sicherheit nicht ungesund. Herz / Kreislauf kommt in Schwung usw.


    Nebenbei kommt man an die frische Luft und es macht Spaß wieder zu fahren.


    Ein E-Bike kann bis zu 40 km/h fahren. Das muss ein Versicherungskennzeichen haben, Helmpflicht und darf nicht auf Radwegen benutzt werden.

    Das sind die Räder ( lt. StVZO Kleinkraftrad) wo man wählen kann zwischen Trampeln und nicht Trampeln müssen.)

    Nein, das ist nicht wichtig.

    Das soll man nur der Vorsicht halber machen damiz beim Updaten kein Datenverlust enstehen kann.


    Ich empfehle so oder so eine Suicherheitskopie der Navikarte.

    Dieses Wackelding wackelt absichtlich um bei einem Unfall mit Personen diese nicht zu halbieren.


    Bei einem Aufprall soll die wohl nach Unten oder Oben wegklappen .


    Das Teil hält in jeder Beziehung auch in der Waschstrasse.


    Es klappert nicht und macht auch so keine Probleme. Dat mutt so

    Denke, da wird auch kein Punkt im Vertrag drin stehen, das der ausgemachte Preis nur bis zu einem gewissen Auslieferungsdatum besteht.

    Es gibt Gerichtsurteile das, sofern sich der Preis verändert, du nach 4 Monaten den neuen Preis akzeptieren musst.


    Beispiel: Bestellt im Oktober, Preiserhöhung 1. November, Geliefert bis 28. (29.) Februar = alter Preis, Geliefert ab 1. März = neuer Preis.


    Wenn also zwischen Preiserhöhung und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.


    Bei der Mehrwertsteuersenkung ist es egal. Wird der Wagen nach dem 31.12.2020 zugelassen zahlst Du 19 % MwSt.

    Der Händler ist aus der Nummer raus. Das ist ganz klar vom Merkelregime beschlossen.