Denke, da wird auch kein Punkt im Vertrag drin stehen, das der ausgemachte Preis nur bis zu einem gewissen Auslieferungsdatum besteht.
Es gibt Gerichtsurteile das, sofern sich der Preis verändert, du nach 4 Monaten den neuen Preis akzeptieren musst.
Beispiel: Bestellt im Oktober, Preiserhöhung 1. November, Geliefert bis 28. (29.) Februar = alter Preis, Geliefert ab 1. März = neuer Preis.
Wenn also zwischen Preiserhöhung und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.
Bei der Mehrwertsteuersenkung ist es egal. Wird der Wagen nach dem 31.12.2020 zugelassen zahlst Du 19 % MwSt.
Der Händler ist aus der Nummer raus. Das ist ganz klar vom Merkelregime beschlossen.