Beiträge von Clail
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Bin dieses WE 650KM Autobahn gefahren. Grunds#ätzlich alles OK - obwohl die Autobahn nicht zur Paradedisziplin des G zählt. Gerade im bergigen Umfeld merekt man schnell, wo die Grenzen vom G liegen. Tempomat auf 130km - Bergauf ist die Automatik ordentlich am hin-und herschalten (zwischen den Gängen 4 - 6) So kann man definitiv kein Sprit sparen.
Fazit: nach 650 Autobahn ein Durchschnittsverbrauch von 6,9 l . Das geht für mich aber in ordnung
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Wo bitte hat der X die 50% Mehrleistung? Ich hatte fast das Gefühl der G ist giftiger, weil etwas lauter! Ok, ich bin nur in der Stadt gefahren, keine Autobahn aber..
Ich muss auch ganz klar bestätigen, das der G mit seinen 122PS (dafür das er keinen Turbolader hat) einen spritzgen Fahreindruck macht. Als ich ihn damals Probegefahren bin, war ich selber überrascht. Leider gab es damals noch keinen X, um einen direkten Vergleich zu haben. Da mich aber die rein technischen Daten (insbesondere Drehmoment) vom X nicht aus den Schuhen gehauen haben, habe ich dann den G gekauft.
Habe bis heute leider immer noch keinen X gefahren, bin mit dem G aber nach wie vor zufrieden.
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Das wäre ja so in Ordnung und deckt sich auch mit dem, was Tatjana beschrieben hat.
Ich verstehe nur nicht, warum Rolando die Bücher bezahlen soll
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Nein, habe ich nicht.
Das Handbuch Mazda Connect, auf welches vielfach im Handbuch verwiesen wird, habe ich weder als PDF noch als gedrucktes Buch bekommen.
Ein deutsches PDF würde mir reichen. Gibt es aber scheinbar nicht
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Ich werde die Tage mal bei Mazda in Leverkusen anrufen und Fragen, wie sich das verhält.
Es kann doch nicht angehen, das man für über 30000€ ein Auto kauft und dann dafür bezahlen soll, um eine Anleitung zu bekommen damit man die Technik bedienen kann.
Ob das rechtlich alles so in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.
Zu solchen Fällen gab es schon Gerichtsentscheide.
z.B:
Vor dem OLG Frankfurt stritten sich in der Berufungsinstanz zwei Verkäufer, nachdem der eine den anderen wettbewerbsrechtlich abgemahnt hatte.
Dabei musste das OLG u.a. klären, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Verkäufers dem Käufer keine deutschsprachige Bedienungsanleitung zur Verfügung stellt. Dies hatte der abgemahnte Verkäufer nämlich nicht getan.
Weder stellte er eine deutschsprachige Bedienungsanleitung in gedruckter (Papier)Form zur Verfügung, noch übermittelte er dem Käufer eine solche in elektronischer Form (z.B. als PDF-Dokument).
Es lag dem Produkt nur eine englischsprachige Bedienungsanleitung bei.
Das OLG Frankfurt urteilte am 28.02.2019 (Az.: 6 U 181/17) nun, dass sich der abgemahnte Verkäufer damit wettbewerbswidrig verhalten hat.
(Quellennachweis: http://www.it-recht-kanzlei.de)
Ich möchte die Handbücher schon aus Prinzip ohne Zusatzkosten haben
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aber dran denken, das sich die Ersatzkarte nicht updaten lässt.
Beim nächsten Update muss wieder die Originalkarte genommen werden, die dann wieder kopiert werden kann
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Irgendwie ist das alles "voodoo"
So ist das halt mit fahrenden Computern, die neu auf dem Markt kommen.
Aber da, wo viel Software im Speil ist, kann auch noch viel upgedatet und verbessert werden.
Die Hoffnung stirbt zum Schluß
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Maverick : Hattest Du nicht erst vor kurzem geschrieben, das Du noch auf eine neue CX3-Generation wartest oder hoffst?
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Hast Du mal bitte den Link wo man die Zulassungszahlen oben nachschauen kann?
Der Link steht als Quellenangabe unter der Grafik