Wenn einer eine Reise tut... Dann sollte er die Regelungen beachten:
Schneekettenpflicht in Österreich
In Österreich müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April jeden Jahres Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen, für normale PKW mit niedrigerem Gesamtgewicht gilt dies nicht. Schneeketten müssen dort aufgezogen werden, wo es das blaue Verkehrsschild mit Schneekettensymbol vorschreibt. Dies gilt auch für PKW mit Allradantrieb. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden, wenn er andere Verkehrsteilnehmer behindert oder einen Unfall wegen fehlender Schneeketten verursacht.
Achtung: In Österreich müssen Schneeketten der ÖNORM V5117 oder baugleich entsprechen bzw. eine EU-Genehmigung haben. Dies kann bei Schneeketten, die vor 1997 hergestellt wurden, nicht der Fall sein.
[Blockierte Grafik: https://media.schneemenschen.de/image/content/13548_verkehrsschild-268-in-deutschland-617be94d58877_1x1_400.jpg] Verkehrsschild 268 in Deutschland
Verkehrsregelungen in der Schweiz
Die Schneekettenpflicht in der Schweiz wird durch das Schild “Schneeketten obligatorisch” angezeigt. Allradfahrzeuge können von der Schneekettenpflicht ausgenommen sein, wenn es das Zusatzschild “4x4 ausgenommen” gibt. Eine Sonderregelung gilt im Kanton Graubünden: Hier dürfen Fahrzeuge mit Allradantrieb die größeren Straßen in den Wintersportorten selbst bei Beschilderung auch ohne Schneeketten befahren. Verstöße gegen die Schneekettenpflicht werden mit Bußgeldern von bis zu 105 CHF bestraft.