Das war´n Scherz!
Beiträge von Trimmi
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Sollen die malen

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Sofern überhaupt eine Gebäudehaftpflicht vorhanden ist...
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Der Eigentümer(bzw. die Eigentümergemeinschaft) des Gebäudes... fürchte ich...
Oder deine Teilkasko/Vollkasko... da hast aber wahrscheinlich immer noch einen SB Anteilund steigst vermutlich höher bzw. verlierst SF Jahre... (wenn kein Rabattschutz inkludiert ist)
www meint:
Gebäude-Teile beschädigen Auto
Wenn Teile eines Gebäudes abgeplatzt und Ihr Auto beschädigt wurden, haftet grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gebäudes. Dies gilt, wenn die Abplatzung von Gebäudeteilen aufgrund mangelnder Instandhaltung, Bauwerksmängeln oder anderen Ursachen erfolgt.
Polizei und Eigentümer kontaktieren
Es ist ratsam, die Polizei zu informieren und einen Unfallbericht zu erstatten. Anschließend sollten Sie den Eigentümer des Gebäudes kontaktieren und den Schaden melden. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Informationen sammeln, wie zum Beispiel den Zeitpunkt und die Umstände des Schadens, um eine mögliche Haftung des Gebäudeeigentümers nachweisen zu können.
Folgen für den Schadensfall
Die Haftung des Gebäudeeigentümers kann je nach Umständen des Schadensfalls variieren. Es ist wichtig, dass Sie einen Schadensbericht erstellen und alle erforderlichen Belege sammeln, um eine mögliche Schadensentschädigung zu beantragen.
Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die beste Vorgehensweise im Einzelfall zu ermitteln und die Haftung des Gebäudeeigentümers zu klären.
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Noch ist das Fahrzeug nicht in "großen Massen" vor Ort...
Das wird wohl ab nächsten Monat sukzessive mehr und mehr möglich werden...
Würde den heute auch auswählen, wenn ich bestellen wollte/würde/müsste

2,5l mit 140PS erinnert mich an die uralten Mazda´s ...
Dauerläufer..... Viel Hubraum, für relativ wenig Leistung...
Die Karosserie hat im Grunde kein TÜV mehr bekommen, die Radläufe waren weggegammelt (in den 90´ern),
aber der Motor lief und lief...
Finde das sympathisch, irgendwie

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Das werden wir sicher sehen/lesen, wenn (mindestens) Herr Schuster und Co sich darüber äußern...
und die ersten Besitzer hier "aufschlagen"...

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Alles von nicht OEM von Mazda ist, fällt nicht mehr unter die Garantie von Mazda..
Baugleiche, zugelassene Teile (ABE/TÜV) lassen nicht die "Restgatantie" erlöschen..
Aber auch logisch, was nicht von Mazda ist, fällt auch nicht unter deren Garantie...
Veränderst was am Motor - keine Garantie mehr auf den Motor...
So einfach halten die das ...
Ist aber bei allen anderen Herstellern genau das gleiche...
Bei Wechsel auf GJR (selbst angeliefert) hat mich mein Händler direkt drauf hingewiesen,
dass ab da, seitens Mazda, für Produktionsmängel der Reifen - keine Haftung/Garantie mehr übernommen würde...
Was aber klar war...
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