Das haben wir doch alles schon mal woanders durchgekaut – auch in dem Text steht ganz klar vom Bußgeldkatalog:
ZitatMit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Tut man hier nicht, da das Tagfahrlicht ebenfalls leuchtet.
Fertig Ende aus - immer wieder diese Belehrungversuche… ![]()
Aber vielleicht war das ja auch nur gut gemeint und ich versteh das immer wieder nur falsch… Dennoch ändere ich mein Verhalten definitiv nicht! Ich fahre mit Standlicht und eingeschaltetem Rücklicht. Mein Standlicht hat dann auch Tagfahrlicht aktiv und somit ist das rechtlich in Ordnung