Beiträge von maex

    Danke guenhi !


    Braucht es denn (bei 215/55 R18, wenn es darauf ankommt) die Ketten mit nur 7mm Freilauf oder reichen auch 9mm (ich meine, ich hätte das in der Anleitung so gelesen)? Das würde die Auswahl deutlich erhöhen und den Preis vermindern. Oder spricht sonst etwas für die 7mm-Variante?

    Angesichts der aktuelle Wetterbedingungen: Was ist denn nun bei den 18-Zöllern (Mazda Original) bzgl. Schneeketten konkret zu beachten?


    Ich finde den CX-30 nicht in entsprechenden Konfuguratoren.
    Welchen Freilauf darf die Kette haben (und wo kommt diese Angabe eigentlich genau her)?

    Welche anderen Daten /Eigenschaften wären wichtig?


    Hat schon mal jemand Ketten an dem Fahrzeug in der Praxis erprobt?

    Nicht ansprechbar heisst, dass bei Auswahl in MDARS (Diagnose-Gerät) bei den Modulen (z.B. FR, also Frontradar, daneben Fahrerüberwachung) statt des aktuellen Softwarestands nur erscheint "nicht auswählbar" (oder so ähnlich formuliert). Ich habe die entsprechenden Ausdrucke gesehen und erhalten.


    Ich weiss nicht, wie das in Ö im Detail ist (bin Jurist, aber halt deutscher Jurist), aufgrund der einheitlichen europäischen "Kaufrechtsrichtlinie" dürften die Unterschiede aber nicht groß sein. Innerhalb der Gewährleistungsfrist (dem Händler gegenüber!) ist aber natürlich eine Wandlung (bei uns inzwischen eigentlich richtig Rücktritt) möglich, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt (aus meiner Sicht fraglos), der nicht innerhalb angemessener Frist nach Geltendmachung (!), evtl. auch mit mehreren Nachbesserungsversuchen (klassischer Weise drei) behoben werden kann.
    Ich habe am Tag der Abholung vom Händler (siehe Post 1) diesen Schreckmoment gehabt - an einer Steigung auf der Autobahn dreht er wegend er Last nochmal kräftiger rauf -, sofort reklamiert (parallel gegenüber dem Händler und Mazda) und eine Frist von zunächst 6 Wochen für einen -zumindest ersten- Nachbesserungsversuch gesetzt. Daraus -fast fristgerecht, aber es war ja Jahreswechsel und Corona dazwischen- resultiert der Termin am 02.02.
    Im Falle einer Wandlung müssen natürlich die gefahrenen km abgerechnet werden. Die Sätze dazu sind aber nach der neueren Rechtsprechung hier in D erträglich.
    Mein Händler stellt sich übrigens zu dem Thema einer eventuellen Wandlung gar nicht an, scheint das bei ausbleibendem Erfolg zu akzeptieren und versucht seinerseits Druck auf Mazda zu machen (er müsste dann ja seinerseits den Kaufvertrag mit Mazda wandeln).


    Kann sein, dass ich auch für dich "Versuchskaninchen" bin und bei Erfolg die Software, die ich jetzt in Leverkusen drauf bekomme, allgemein über MDARS zum Update vor Ort beim Händler freigeschaltet wird.
    Hoffen wir das Beste.

    Das ist doch genau der Fehler, den ich in Post 1 beschrieben habe.


    @Frank7 : Scheinbar hast du ebenso wie ich den Diesel mit Schaltgetriebe (? - vielleicht mal das Profil ausfüllen, dann tut man sich leichter).


    Ich hab am 02.02. Termin beim fMH. Es soll das zuständige Steuergerät (VCM? - bin mir da hinsichtlich der Bezeichnung nicht sicher) ausgebaut und zu Mazda Leverkusen geschickt werden, um dort mit einer Software ausgestattet zu werden, die vor Ort per MDARS nicht aufgespielt werden kann.
    Das Problem (nur bei den Dieseln mit Handschalter?) sei Mazda bekannt, hieß es, es trete aber nur selten auf.

    Angeblich soll damit auch das scheinbare Folgeproblem gelöst werde, dass sich mehrere weitere Module (z.B. FR) per MDARS nicht ansprechen ließen.


    Ich werde berichten, wie sich die Geschichte weiter entwickelt.

    Ich hab deutlich gemacht, dass ich den Kaufvertrag wandeln werde, wenn sie das nicht in den Griff kriegen.

    Ob sie es "dürfen" bleibt zunächst offen, wenn sie es einfach machen.


    Grundsätzlich (schon wegen § 1 Preisangabenverordnung) kann man sich als Verbraucher auf die Bruttopreisangabe im Vertrag verlassen (besonders, wenn wie bei ksanfu schon von Anfang von einer Übergabe im Januar 21, also nach der Wiedererhöhung der USt, die Rede ist, und wenn die Vertragsbedingungen zu dieser Frage schweigen). Das Ganze hat aber bei genauerer Betrachtung zwei Seiten: dem Käufer müsste eigentlich klar geworden sein, dass er mit 19% USt rechnen muss, dem Verkäufer, dass er den Anschein eines zu günstigen Endpreises schafft.


    So oder so, niemand nimmt einem ab, sich zu entscheiden, ob man das durchsetzen will, ob man die Rechnung - dann unter ausdrücklichem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung!- voll bezahlt (um das Auto zu bekommen), anschließend die Rückzahlung des Mehrbetrags verlangt und ggf. einklagt, nicht voll bezahlt (und um den Erhalt des Autos streiten muss), sich mit dem Händler irgendwo einigt oder den Mehrbetrag einfach schluckt. Muss am Ende jeder selbst entscheiden.

    Also ganz kurz juristisch aufgedröselt:


    Ob ans Finanzamt 16 oder 19% abzuführen sind, richtet sich nach dem Leistungsdatum. Übergabe (oder Übergabesurrogat, aber da wirds kompliziert und dürfte einen Autokäufer nicht betreffen) an den Käufer ab dem 01.01. führt zu 19%. Wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ist dabei völlig unerheblich.


    Was der Käufer zu zahlen hat, richtet sich ausschließlich nach Kaufrecht, also nach dem geschlossenen Kaufvertrag. Da hat der ADAC an der oben verlinkten Stelle grundsätzlich Recht, ist dort aber arg verkürzt. Letztlich ist es eine Frage der Auslegung des Kaufvertrags - was haben denn die Parteien zum Preis oder gar für den konkreten Fall einer Auslieferung nach dem Jahreswechsel vereinbart (oder war gar fix eine Auslieferung noch 2020 versprochen)?
    In der Praxis wird sich ein Blick in die AGB des Händlers (wenn die wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden - meist durch extra Erklärung / Unterschrift auf dem Kaufvertrag) lohnen: dort ist evtl. geregelt, dass sich der Preis netto zuzüglich der jew. gesetzlichen (!) Umsatzsteuer berechnet. Dadurch wäre das Erhöhungsrisiko klar beim Kunden, zu zahlen also 19%. Wie so oft in der Juristerei: es kommt auf die Details an.

    Denken könnte man abschließend noch an eine Haftung des Händlers (oder zumindest an ein gutes Argument für Verhandlungen), wenn (!) diesem bei der Berechnung des Endpreises (mit 16%) schon klar war oder sein musste (er kennt die normalen und konkret zu erwartenden Lieferzeiten, die Abläufe und damit die Dauer bis zu einer möglichen Übergabe), dass eine Übergabe in 2020 nicht mehr klappen wird...