Beiträge von Greyhound

    Nö, der angegeben Bereich gilt für alle Felgen.


    Ich hab meine Sommerräder jetzt mit 130 Nm angezogen, das ist schon recht fest. Im Herbst werde ich mal bei den Winterrädern 120 versuchen, ist auch völlig ausreichend.


    Die Höhe des Anzugdrehmoments ist nicht so entscheidend, viel wichtiger ist , daß die schrauben gleichmäßig fest angezogen werden, damit sich nichts verspannt. Als Minimum würde ich 110 Nm ansehen, also innerhalb des vorgegebenen Bereichs. Fortfliegen tut dann auch nix und du kannst im Pannenfall mit dem meist recht minimalistisch anmutenden Bordwerkzeug die Schrauben auch aufbekommen. Ich empfehle so etwas:


    Radmuttischlüssel


    dazu natürlich eine vernünftige Nuß, natürlich passend;).


    Viele Werkstätten knallen die Muttern mit ihren Druckluftschraubern mit 150 Nm an, viel hilft viel. Dann steht man halt im Falle eines Falles dumm da und bekommt das Rad nicht ab. Oder reißt einen Stehbolzen ab.


    Im Pannenfall hat man wohl normalerweise keinen Drehmo dabei, aber auch dann sollte man gefühlvoll vorgehen, man muß nicht mit aller Kraft die Schrauben festwürgen und noch auf dem Schlüssel herumturnen. Hier gilt auch das Motto "nach fest kommt ab".


    Aus Sicherheitsgründen sollte man nicht vergessen, die Schrauben nach 50-100km Fahrtstrecke noch mal nachzuziehen!


    : m0014:


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    Also bei meiner Garantieverlängerung heißt es in § 4:


    § 4 Voraussetzungen für Garantieansprüche

    Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer:
    a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke bzw. nach Herstellervorschrift ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung der Hersteller-Kilometervorgabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu drei Monaten ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht.
    Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/ Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen. ...


    Wie das in der "normalen " Werksgarantie aussieht, weiß ich so im Moment nicht.

    Autsch! ?! ;(


    Aber trotzdem: sei froh, wenn er nicht verbogen ist...


    Eventuell wäre es möglich, daß eine Gelenkwelle bzw. ein Gelenk derselben Einen abbekommen hat, Kosten unbekannt. Die Lenkung tuts noch ohne Probleme?