Ich konnte es meiner Frau nach empfinden - schließlich ist sie keine "30" mehr
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Beiträge von Skyhessen
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Bei uns im Lahn-Dill-Kreis habe ich es auch nur für die "30" geschafft. Obwohl wir 3 Varianten (LDK, DIL oder WZ) zur Möglichkeit haben, waren die "CX" alle schon belegt.
Ich hätte mich ja für DIL-DO 30 entschieden, aber da hat sich meine Frau entschieden geweigert.

Also haben wir (wieder einmal) die Anfangsbuchstaben unserer beiden Vornamen genommen

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Kommt da eine neue Tür rein? Wahrscheinlich ja, wenn ich mir die Knickdelle an der Außenkante so anschaue?
Dazu eine neue Kunststoffleiste am Radlauf ...
Wäre denn in diesem Falle von einer Wertminderung zu sprechen?
Oder wollen die tatsächlich dort ein "Ausbeul-Kunsthandwerk" veranstalten? Dann ja ... und evtl. noch das Risiko eines verfrühten Kantenrost an der Türfalz?
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Ab dann nur noch MAZDA-Neufahrzeuge:
"Aus Liebe zum Auto (Mazda)"

... und zum Jahrhundertwechsel gab es ab da so alle 3-4 Jahre einen Neuen? Wahrscheinlich geleast?
Ansonsten hättest Du ja mächtig am Wertverlust der ersten 3 Lebensjahre eines Autos zu knappern gehabt.
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Ob man das Testergebnis des Seitencrash-Tests vom Mazda 3, durchgeführt und veröffentlicht von "Insurance Institute for Highway Safety’s" mit dem CX30 vergleichen kann?
IHS.org/ new-side-crash-test-small-cars
Zitat:
"... Die Struktur und der Sicherheitskäfig der gut bewerteten Mazda 3-Fahrzeuge hielten dem neuen Test gut stand, und die kopfschützenden Airbags für Fahrer und Beifahrer verhinderten, dass die Köpfe der Dummys auf die harten Oberflächen des Fahrzeuginnenraums aufschlugen. Infolgedessen war das Risiko für die meisten Verletzungsarten gering. Es bestand jedoch ein mäßiges Risiko für Verletzungen am Rumpf und am Becken des Fahrers.
Die Struktur und der Sicherheitskäfig hielten in allen getesteten fünf Fahrzeugen mit akzeptabler Bewertung, obwohl der Aufprall der Barriere ein geringes Eindringen in den Insassenraum verursachte. ..."
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@bola1994
Also die vollständige Deaktivierung der VZE (mit überkleben im Tachosichtbereich) halte ich für übertrieben. Ja ... man kann es aus dem Scheibenbereich entfernen, OK. ? -- Wie schon mehrmals geschrieben ist die VZE ein Hilfsmittel zur Erleichterung beim Fahren, richtig aufpassen muss man schon selber ... dies klappte vor Verkehrszeichenanzeigen im Auto ja auch.
Die aktuelle Navisoftware ist schon wichtig. Woher soll die Kamera wissen, wenn du auf einen tempolimitierten Bereich an einer BAB auffährst? Es sollte zwar immer gleich ein Schild kommen, spätestens 1km nach der Auffahrt, welches die Kamera dann erkennen kann, gleichzeitig ist aber in der Navisoftware das Tempolimit für diesen BAB-Abschnitt eingegeben. Somit sollte dies auch sogleich im VZE angezeigt werden beim Auffahren auf die BAB (nur mal ein Bsp. warum die Navisoftware auch wichtig ist).
Zu den "verrückten Anzeigen" innerorts habe ich eine Theorie. Was, wenn die Kamera nur noch die "0" oder die "3" von einem Tempo 30 Schild erkannt hat? Die Null wird er nicht anzeigen, vielleicht dann aber die oft genannte "7km/h" ? Oder gibt es auch andere Anzeigewerte wie 3 oder 5 oder ?? km/h? Bisher wurde dazu noch nichts erwähnt. Die "7" hatte ich auch schon 2-3 mal im Tacho stehen, wo eigentlich ein Limit von 30km/h innerorts ist. Es geschieht bei uns im Nachbarort, die Schilder sind zwischen Bäumen in einer "Baumallee" aufgestellt. Wie ich schon heute vormittag schrieb: es gibt viele Gründe (Störfaktoren), wieso die Anzeige meistens dort richtig reagiert aber manchmal an gleicher Stelle auch spinnt.
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Dies ist mir schon öfter passiert. Vor allem im Ausland.
Da notierst Du dir die Hoteladresse aus dem Inet für die Urlaubsfahrt und das Navi findet die nicht bei der Eingabe.
Warum? Ein wenig anders oder falsch geschrieben ...

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Mal logisch nachgedacht zur (für mich) "Teilweise Schutzbehauptung" : Ist das neuestes Navi-Update aufgespielt?
Neue Straßen oder Änderungen (neue, dauerhafte Strecken-Tempolimits) mit entsprechender Beschilderung - darauf greift die VZE per Navisoftware auch zurück. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass z.B. der häufigste Fehler an BAB-Auffahrten, nämlich das Rückschalten auf "freie Fahrt", immer noch nicht funktioniert. Wenn da nicht explizit ein Temposchild z.B. auf der BAB nach der Auffahrt auftaucht, tut sich nichts. Dies hat auch nichts mit dem Navi-Update zu tun.
Andere kleine "Falsch-Erkennungen" innerhalb von Ortschaften haben durchaus mannigfache Gründe (z.B. Schmutz vor der Kamera), wieso das VZE-System das ein oder andere Tempolimitschild übersieht bzw. falsch interpretiert und daher nicht bzw. falsch vermeldet. Dies ist aber auch zu verschmerzen, da es innerorts i.A. recht gut funktioniert.
Das Ganze ist letztlich auch eine Folge des "wie gut sichtbar sind die Schilder platziert?" und "welche äußeren Umstände herrschten während der Vorbeifahrt".
Übrigens ... schon in einem Test aus 2019 belegte die VZE im CX5 immerhin einen guten 2. Platz!
auto-zeitung/mazda-cx5-im-test-verkehrszeichen-erkennen
Mit über 91 Prozent richtig erkannten Verkehrsschildern kommt der Mazda CX-5 aufs Treppchen: Platz zwei! Er nutzt – wie die meisten im Test der Verkehrszeichen-Erkennung – Informationen aus hinterlegten Kartendaten und echtzeittaugliche Kamera-Infos. Gut: Für die Geschwindigkeits-Überschreitungs-Warnung lässt sich eine Toleranzschwelle vorwählen (Bild links). So vermeidet der Fahrer bei zügigem Fahrstil ein zu häufiges Piepen. Der eigentlich aufmerksame Schilderassistent patzte nur dreieinhalb Mal: Schwierigkeiten hatte seine Bildverarbeitung bei der Interpretation von durch Klebefolie durchgestrichenen Verkehrszeichen, und auch er bezog Überholverbot und Tempo-Limit der Abbieger auf sich.
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Ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es sich nicht um die verzögerte Lieferung eines "sicherheits-relevanten Bauteils"
(Airbag-Modul) gehandelt hätte?
Hier der vollständige Wortlaut zu dem Urteil des OLG Düsseldorf Az.: I-1 U 77/20 (mit Verweisen auf frühere Zusatzurteile)
openjur.de/olg-düsseldorf-az-u77/20
Zitat aus dem vollständigen Urteilstext:
Es kann dahinstehen, ob der Betrieb des Fahrzeugs mit einem defekten bzw. dauerhaft deaktivierten Beifahrer-Airbag – im Gegensatz zu einem anlassbezogen deaktivierbaren Airbag – zulässig ist, oder ob eine solche Veränderung gegenüber der Serienausstattung zumindest zu einer Eintragungspflicht in den Fahrzeugpapieren, wenn nicht sogar zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO führte. Auch kommt es nicht auf den erstmals in zweiter Instanz gehaltenen Vortrag der Klägerin an, wonach wegen eines gemeinsamen Steuergeräts nur alle Airbags zusammen in Betrieb genommen werden können. Als technische Laiin hat die Klägerin jedenfalls nicht davon ausgehen müssen, dass sie im Falle der Beschädigung einer sicherheitsrelevanten Komponente des Fahrzeugs wie einem Airbag auch auf die Reparatur verzichten und das Fahrzeug ohne diese Komponente betreiben kann. Zudem wäre ihr dies schon wegen der Möglichkeit rechtlicher Nachteile im Falle einer Überprüfung des Fahrzeugs oder etwa im Falle eines weiteren Unfalls, bei dem ein Beifahrer ohne die Schutzwirkung des Airbags zu Schaden kommt, nicht zumutbar gewesen.