Sicher? Also überprüft (gelesen) wird die ordnungsgemäße Funktion aller elektronischen Systeme.
Sollte da ein Fehler vermeldet sein oder aber es würde ein Defekt am Fahrzeug vorliegen (Motor, Getriebe Hybrid-System etc.) dann geht die Werkstatt wohl doch etwas tiefer in die elektron. Aufzeichnungen bzw. werden diese an Mazda vermeldet.
Aber ... ein adac.de/EU-Gesetz überwacht Kraftstoff- und StromverbrauchSeit Anfang 2021 haben alle neuen Pkw eine "Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch" (OBFCM = On-Board Fuel Consumption Monitoring) ) an Bord und
seit 2022 müssen die Fahrzeughersteller der EU-Kommission jedes Jahr zum 1. April alle im Vorjahr erhobenen OBFCM-Daten inkl. VIN melden. Daher sind die Mazda-Werkstätten auch angewiesen, dies entsprechend zu veranlassen. Die nationale Datenspeicherstelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Stichtag gilt für das vorangegangene Kalenderjahr auch für die Daten, die im Rahmen der HU ausgelesen werden. Gespeichert werden die Daten im Datenspeicher der Europäischen Umweltagentur EEA (European Environment Agency). Ab Eintrag in die Datenspeicher dürfen die VINs über einen Zeitraum von 20 Jahren aufbewahrt werden.