Die Presse mal wieder ![]()
Abwarten und Tee trinken. Die Autolobby wird sich schon zu helfen wissen bzw. durchsetzen.
Schließlich war bei Einführung von RDKS-Systemen auch so gehalten, dass Fahrzeuge VOR den
Inkrafttreten der Regelung nicht verpflichtet waren zum Nachrüsten.
Andere Sachen wie Müdigkeitswarner, Notbremslicht , Spurhaltewarnsystem etc. ab 6/2022 waren ebenso nicht Nachrüstungspflichtig
assets.adac.de/upload/assistenzsysteme-im-überblick/ADAC-eV/KOR/Text/.pdf