Da musste ich jetzt echt mal "nachschlagen", was es mit dieser OBFCM-Datenerhebung auf sich hat.
adac.de/rund-ums-fahrzeug/obfcm
bzw.
springer.de/verkehrspolitik/emissionen/das-steckt-hinter-obfcm
Da die VIN als personenbezogenes Datum dem besonderen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt, wurde dem Fahrzeughalter die Möglichkeit eingeräumt, einer solchen Datenerhebung/-übermittlung zu widersprechen.
Allerdings: Klare Prozesse, wie dieser Widerspruch zu erfolgen hat, fehlen aber noch in der Durchführungsverordnung.