Das ist wie mit den Bedingungen bei den Apps auf den Smartgeräten oder Software auf Mac's und PC's..
Liest sich auch jeder immer durch
Ja, nee is klar ![]()
Beiträge von Trimmi
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Bist du dir sicher? Das höre / lese ich gerade zum ersten mal.

Jupp ist so...
„Schlafmodus“ für höhere Batterielebensdauer in Schraders RDKS-Sensoren – Reifenpresse.de
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...wegen dem Reifendrucküberwachungssystem.
Wenn die "neu" sind, können die drin bleiben ...
Pelle runter, Pelle rauf, auswuchten - ferdsch... -
Wonach soll / muss man sich denn nun richten?
1 Jahr oder 20.000km DAS zählt... Je nachdem, was eben ZUERST eintritt...
Das ermittelte .. ist eine "Empfehlung"...
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Farbe und Felgen gehen gut zusammen, finde ich ....

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ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Gibt es kein Übergabeprotokoll in dem alles drin steht?
ich habe sowas auch nicht...
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Ich bin auch der Meinung – Gericht bringt nichts...
Ich würde, wenn überhaupt versuchen, eine Rückabwicklung zu initiieren…
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Ja, aber im Gegensatz zum Themenstarter hast du wirklich ein "junfräuliches", noch nicht zugelassenes, Lagerfahrzeug erstanden.. PV6804
baygel hat eine Tageszulassung erworben, wie er auch im ersten Posting schreibt...
Somit gilt DESSEN Erst-Zulassungsdatum als "Startpunkt" der Garantie...
Leider hat der Verkäufer ihn dahingehend nicht korrekt aufgeklärt...
Entscheidend ist nunmal das Datum EZ in der Zulassungsbescheinigung...
Ich würde es (im Falle einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung) trotzdem mal über einen Anwalt laufen lassen....
Ob da was geht oder gar eine Rückabwicklung unter Nutzungsentschädigung denkbar ist.... Keine Ahnung... Prüfen lassen . . .
Ergänzend noch baygel:
Ich hab 2014 mal einen Hyundai i30cw als Tageszulassung bei einem großen Hamburger Hyundaihändler gekauft.Der hatte eine Tageszulassung mit einem "fiktiven" Kennzeichen.... War aber nie wirklich gefahren worden ...
Und nach 8 Monaten habe ich den gekauft mit 7km auf dem Tacho... Erst dann wurde die Übergabeinspektion gemacht...
Wird bei dir vermutlich ganz ähnlich gelaufen sein!
DASS dann der Computer ein Reset gemacht hat... und der Bordinterne "Zähler" gestartet wurde, hat ja - leider - nichts mit der realen Papierlage zu tun...
Mazda wird da schwerlich helfen... Versuchen kann man es natürlich ...
ABER eine Rückabwicklung wäre sicher denkbar... Mit entsprechendem Rechtsbeistand, weil das im Grunde ja eine "Täuschung" war... Sofern du die Daten nachweisen kannst...
Aber die Nutzungsentschädigung wirst zahlen müssen/abgezogen bekommen....
Da ist die Frage ob es dir das Wert ist..... Auf Kulanz würde ich jetzt nicht hoffen/bauen wollen...
Mazda hat letztes oder vorletztes Jahr die Garantie- und Kulanzbearbeitung extern vergeben...
Das wird nicht mehr durch Leverkusen gemacht... Und (NUR) gerüchteweise, läuft das jetzt nicht mehr so toll....
Tut mir echt leid für dich... Extrem blöd gelaufen... Schlechter Händler...Der hätte es wissen MÜSSEN.... und aufklären!
Und vor allem hätte das auch in den Kaufvertrag gehört! Als "aufrichtig und korrekter" Händler... -
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Aus angst, dass die Fahrzeugbatterie zu leer geworden ist und das Auto nicht "von allein" starten kann?
Und um anderen "Hilfe" im Falle eines Falles geben zu können?
Ich hab so ein Ding nicht im Auto..... Darum mutmaße ich nur
willemt158