Beiträge von LordofTussi

    Sein erstes Wartungsintervall war aber nicht 12 Monate, sondern 16 Monate. In der App steht nicht drin, wann er zum ersten mal aufgefordert wurde, zur Wartung zu erscheinen, dass ist hier das Problem. Unser fMH hat auf diese Problematik aufmerksam gemacht, bei Übernahme. Seiner scheinbar nicht. Als Kläger im Zivilprozess, wäre er aber beweisbelastet. Deshalb habe ich geraten den Ausdruck für die Übergabeinspektion bei einem anderen fMH abzuholen. Dort ist der nächste Servicetermin als Datum oder km-Stand vermerkt. Vermutlich nur dort!

    Deine Chance wäre, dass im ersten Service Nachweis der Eintrag ab Kaufdatum drinsteht! Deswegen schrieb ich, den kannst Du Dir bei jedem Mazdahändler holen. Ich hab inzwischen überprüft ob es so ist, weil in meinem Service Nachweis steht ein falsches HU Datum! Der Werkstattmeister hier vor Ort korrigiert das und ich kann mir die Woche den Ausdruck abholen. Ich würde Dir gerne positivere Dinge mitteilen.

    Also ich hab jetzt nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen! Die fällige Wartung zum Erhalt der Garantie, ist im: Mazda digitaler Service Nachweis dokumentiert. Die ist der Ausdruck, der bei jeder Inspektion mit übergeben wird. So steht es in den Garantiebedingungen (Kleingedrucktes). Dort steht auch der Zeitpunkt des Garantiebeginns entweder Tag der Erstzulassung, oder der Übergabetag an den Erstbesitzer (frühestes Datum zählt) dieses Datum ist gleichzeitig das GARANTIESTARTDATUM. Der nächste Inspektionstermin ist im Ausdruck: Mazda Digitaler Service Nachweis vermerkt! Da steht bei mir 20015 km oder 23,02,2027! Der wird, ohne jetzt nach zu sehen, auch im Fahrzeug stehen. Diesen Digitalen Service Nachweis kann baygel wahrscheinlich bei jedem Mazdahändler ausdrucken lassen. Im Service Bordbuch auf Seite 15 steht unter 10.1: für die Garantieberechtigung ist es äußerst wichtig, dass das Fahrzeug zu den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen gewartet wird.

    Es gilt also was im Ausdruck des Digitalen Service Nachweises, als Inspektionsdatum angeben ist.

    Und Vorsicht! Auch der Mazda Europaservice verfällt, wenn das Serviceintervall überzogen wird!

    Also muss @ Baygel sich erst den Ausdruck beschaffen und nur wenn sein Servicetermin dort, mit dem Tag der Übergabe an den Erstbesitzer dokumentiert ist, hat er einen Anspruch auf Garantieberechtigung! Ein Recht auf Rücktritt vom Kauf (Wandlung) wird er damit nicht haben! Sorry! Wir haben vor 6 Monaten unseren BMW gewandelt! Der 3 Zylinder Turbo hat zugelassen, dass sich Ventile und Kolben ein unsanftes Stelldichein gaben.

    Genau so war es bei uns. Dann hab ich überlegt, alter wenn der Leistungsreduziert ist, wie geht er dann erst offen? Das die das Navi nicht aktiviert haben, bemerkten wir erst als es zum Händler zurück gehen sollte. Für den Kunden der einen Vorführer kauft ist es schön, der ortsunkundige Probefahrer hat Glück wenn er das Handy mit hat.

    Nö! Hier geht's ja darum, dass keine SD Karte im Schacht steckt.

    Daher ist in Vorführwagen auch keine Navigation verfügbar. Ich fand das schon seltsam. Weil bei anderen Marken, programmiert der Verkaufsberater selbst das Ziel der Probefahrt. Das ist wie mit dem verpassten Servicetermin von Baygel. Irgendwas sagt mir, ein Händler kann anders reagieren. Ohne Navi im Vorführer? Mit ständig aufgeploppter Warnmeldung? Und wer weiß als Nicht Mazda-Fahrer schon was TSR Leistung ist? Also ich hatte 6 Monate einen Mazda als Ersatz für meinen defekten Dienstwagen und kannte diese Meldung nicht. Ein paar Sachen sind schon seltsam.

    Das war auch auf unseren Mazda Probefahrten jedesmal so. Keine Ahnung warum es die fMH nicht schaffen eine Karte ins Auto zu stecken. Weil so schlecht ist das Navi nun auch nicht. Nur die Zieleingabe ohne App wäre eine Katastrophe.