Akku-Check und Garantien
Die Informationen gelten zwar konkret für die Akkus der reinen E-Autos, aber es heißt, dass auch die Hochvolt-Akkus
von Hybridfahrzeugen gecheckt werden könnten.
Die Frage, wie gut die Antriebsbatterie eines Elektroautos noch ist, treibt nicht nur Interessenten für ein gebrauchtes Elektroauto um. Auch für die Besitzer eines Elektroautos kann ein Batteriecheck sinnvoll sein. Dadurch lässt sich einschätzen, ob sich der Zustand der Antriebsbatterie im normalen Rahmen befindet oder eventuell ein Garantiefall vorliegen könnte. Zudem steigert ein Batteriezertifikat beim Verkauf den Wert des Elektrofahrzeugs und gibt dem Käufer Vertrauen. ---> adac_batteriecheck_elektroauto
Um einen Test durchzuführen, wird ein Diagnosegerät (Aviloo-Box) benötigt. Dieses wird über die Diagnoseschnittstelle (OBD) an das Fahrzeug angeschlossen, checkt die Batterie im Rahmen von Alltagsfahrten und sendet die Daten an die Aviloo-Cloud zur Auswertung. ----> aviloo_batterie_diagnose
Die Hersteller geben eine Garantie stets nur auf einen Mindestanteil an nutzbarer Akkukapazität innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer. Diese Mindestgrenze wird von den Herstellern für fast alle Elektromodelle bei 70 Prozent nach acht Betriebsjahren oder 160.000 Kilometern gesetzt. Erreicht ein Akku beispielsweise nach sechs Jahren Betrieb diese 70 Prozent Kapazität nach einer Vollladung nicht mehr, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. Wird der Garantiefall seitens des Herstellers akzeptiert, ersetzt er einzelne Akkumodule oder tauscht die komplette Batterie auf seine Kosten aus.
Weniger bewusst ist den meisten Autobesitzern, dass sie die Benutzerregeln kennen und beachten sollten, die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen ihres Elektroautos definiert sind. Ansonsten droht Gefahr, mögliche Ansprüche zu verlieren. Zu den Auflagen und Regeln gehört im Wesentlichen, dass das Elektroauto rechtzeitig nach Herstellervorschrift gewartet werden muss.
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Ausschlussgründe hinsichtlich einer Garantieleistung: Zum Beispiel unsachgemäße Arbeiten bzw. unsachgemäße Instandsetzung oder auch Nachrüstungen des Autos. Darunter fallen auch Anhängerkupplungen, sofern keine Anhängelast ab Werk in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Hinweise des Herstellers, den Akku möglichst selten mit hoher Ladeleistung aufzuladen oder die Batterie nicht immer ganz voll zu laden, sind eher als Empfehlung für eine längere Batterielebensdauer zu verstehen. Werden diese Empfehlungen nicht beachtet, führt das nach den Aussagen der Hersteller grundsätzlich nicht automatisch zum Garantie-Ausschluss
Generelle Informationen: ----> adac_hochvoltbatterie_lebensdauer_garantie_reparatur
Problematischer ist die Tiefentladung des Akkus durch längere Standzeit, auch wenn die Hersteller diese Thematik nicht einheitlich handhaben, wie die Herstellerbefragung des ADAC ergab. Bei manchen Herstellern wie Nissan und BMW ist die Tiefentladung ein klarer Grund zum Garantie-Ausschluss.
(siehe dazu Thema: CX30 für 3 Monate stilllegen - worauf muss ich achten )