Beiträge von Skyhessen

    Hast Du mal die Beiträge 112 - 116 gelesen?

    Teste es doch aus! An einem Reifen mal bewusst 0,5 bar Luft ablassen. Ein paar Meter fahren, dann sollte gleich eine Warnmeldung kommen für den Reifen. Dann zurück an die Tanke, Luftdruck wieder anpassen ... dann sollte die Meldung verschwinden nach ein paar Meter Fahrt. Schau dann, ob sich an dem Datum etwas geändert hat (z.B. aktuelles Einwirkdatum?)

    Saublöd ist es innen beim Frontscheiben-Reinigen. Ich verwende immer Glasreiniger direkt aus der Sprühflasche und geh sogleich mit Papierküchentücher drüber. Das klappt an den Scheiben prima. Allerdings kommen immer ein paar Tropfen auf das Armaturenbrett. --- Diese SOFORT mit dem Küchentuch wegwischen, dann macht´s dem Armaturenbrettbezug auch nichts aus.

    Müsste ich mal nachschauen. Aber meine Frau ist gerade mit dem CX unterwegs.

    Aber wen interressiert dies mit dem letzten "Update-Datum"? Und wofür sollte ein Zurücksetzen erforderlich sein?

    Es gibt auch den offiziellen Mazda Online Markt ----> z.B. Mazda CX 30

    Dein Händler könnte bei Kollegen rum telefonieren, wo ein passender CX30 auf dem Hof steht?

    So hatte es letzten Sommer mein FMH gemacht. 4 Wochen später stand mein CX in gewünschter Ausstattung

    abholbereit auf dem Hof.

    Hast Recht. Dies mit dem Kalibrieren per Tasten war ja nur bei dem älteren Passiven RDKS von Mazda gegeben.

    Habe ich jetzt verwechselt.

    Bei dem Aktiven RDKS ist bei Meldung der Luftdruck zu überprüfen und mind. auf den eingestellten Wert zu korrigieren.

    Nach dem losfahren wird die Meldung automatisch zurückgesetzt. Der Rest (Datum) ist doch uninteressant?

    Wie lange dauert es nach dem losfahren bis zur Zurückstellung der Fehlermeldung? Dann weißt Du, in welchem Zeitabstand der REifendruck gemessen wird.

    Zitat

    Grundsätzliche Funktionsweise direkt messender Systeme

    Eine batteriegespeiste Radelektronik im Inneren des Reifens misst in kurzen Abständen Druck und Temperatur im Reifen. Jeder Sensor verfügt über eine individuelle Identifizierungsnummer, den ID-Code. Die Daten und die ID sowei Angaben über die Restlebensdauer der Batterie (Lithium-Batterie) werden in Datentelegrammen mittels Funkübertragung im Hochfrequenzbereich (HF-Bereich) an eine Hochfrequenz-Empfangseinheit gesandt. Für die meisten Länder ist die Trägerfrequenz mit 433 MHz zugelassen. Für einige wenige Länder (z. B. USA) wird eine Trägerfrequenz von 315 MHz verwendet. Die Informationen werden z.B. in einem 12 Byte langen Datentelegramm gepackt. Die Datenübertragung ist frequenzmoduliert, die Übertragungszeit beträgt ca. 10 ms. Der Informationsaustausch der Fahrzeugperipherie erfolgt über den Komfort-CAN-Bus.Von dort werden sie zur Auswertung an das zentrale elektronische Steuergerät weitergeleitet (oder der Sensor schickt seine Botschaft direkt an das Steuergerät).

    Das Steuergerät wertet die Datentelegramme aus, erkennt den Absender und entscheidet, ob der Fahrer informiert werden muss. Überwacht wird jedes Rad separat. Dabei wird der Luftdruck durch einen Temperaturfaktor auf den Normdruck umgerechnet. Beim „Drücke speichern“ werden die Reifenfülldrücke ebenfalls auf 20 °C normiert. Um Fehleinstellungen zu vermeiden, ist deshalb besonders darauf zu achten, daß die Reifenfülldrücke bei „kalten Reifen“ kontrolliert bzw. korrigiert und gespeichert werden. (aus https://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/rdks.htm )


    Das auf deinem Foto angegebene Datum ist der Tag der letzten Kalibrierung auf 2,7 bar. Wenn Du jetzt z.B. den Luftdruck änderst, danach den RDKS-Knopf länger gedrückt hältst, sollte die neue Kalibrierung (z.B. 2,6 bar) mit aktuellem Datum erscheinen, denke ich zumindest?

    Da hat doch gerade vor ein paar Tagen jemand einen Kaufvertrag unterschrieben? Lieferung vorraussichtlich: Oktober


    Gut, z. Zt. ist sicherlich nicht so viel drinne mit verhandeln, da ja Mangelware herrscht und die Lieferzeiten lang sind.

    So wie ich die Gerichtsurteile gelesen habe, müsstest Du nicht um einen Rücktritt vom Kaufvertrag betteln. Klare Kante:

    Neufahrzeug älter als 12 Monate gilt nicht, wenn Dir dies verschwiegen wurde und im Kaufvertrag nicht festgehalten wird, ist dies

    ein Rücktrittsgrund, sogar noch ein Wandlungsgrund, falls es erst später bemerkt worden wäre und der Wagen schon von Dir benutzt. Dies geht aus dem BGH-Urteil VIII ZR 227/02 detailliert hervor.

    JJM

    Das mit dem ISG hatte ich glatt vergessen. Macht aber technisch gesehen, keinen Riesenunterschied.

    Steuervorteil? Ist wohl nicht die Welt? Vor allem ist das Zulassungsjahr entscheident, da die KFZ-Steuer wegen der

    CO-Bewertung ansteigt. Dies ging mit den Erstmodellen 2019 bei 106€ los und liegt z.Zt. bei bis zu 159€ .

    Kfz Steuer Mazda CX-30 | Benzin, Diesel, Hybrid | inkl. CO2 Ausstoß
    Mazda CX-30: Kfz-Steuer ✅ Benzin, Hybrid und Diesel ✅ alle Baureihen & Modelle ✅ Steuerrechner und Tabelle ✅ CO2-Ausstoß (NEFZ/WLTP)
    carwiki.de

    bzw.


    Hornet

    hmh ... wenn das Auto gecheckt ist, was eventuelle alle TSI-Nachbesserungen betrifft und wenn der Preis OK ist, wobei ich

    unterhalb 20 bis 25% Preisminderung auf den ehemaligen Listenpreises gar nicht erst darüber diskutieren würde - spricht doch eigentlich nichts gegen einen Erwerb?

    Preisliste CX30 Stand 20.01.2020

    Zitat

    Eine lange Standdauer sei für einen Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor. Das Kraftfahrzeug unterliege einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebes einsetze. Grundsätzlich verschlechtere sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf aufgrund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermöge dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern. Letztlich sei die Lagerdauer nach der allgemeinen Verkehrsanschauung ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs. "Im Regelfall" sei deshalb davon auszugehen, so schrieben die Richter in schönstem Juristendeutsch in ihr Urteil, dass nach mehr als zwölf Monaten Lagerzeit "die Fabrikneuheit eines Neuwagens beseitigt" sei. (BGH- Urteil vom 15.10.2003, VIII ZR 227/02 -)

    Aber ...

    "wird der Wagen im Kaufvertrag als Lagerfahrzeug bezeichnet, darf der Käufer kein Fahrzeug erwarten, das höchstens zwölf Monate vor Abschluss des Kaufvertrages hergestellt wurde."


    Wenn Du die Sammlung der TSI ( Techn.Service Informationen ) seit Ende 2020 durchliest, gewinnst Du einen Eindruck darüber, was ggfs. an diesem Fahrzeug an "Kinderkrankheiten" zu erwarten wäre.

    Technische Änderungen gab es meines Wissens nicht, außer die Sache mit der frühzeitigen "Hybrid-Batteriemeldung" (lies ab Beitrag 160), welches aktuell durch ein Softwareupdate wieder geändert wurde.

    Motortechnisch kam der neuere Skyactive X 186 ins Programm, Vorgänger war der Skyactive X 180. Durch die Modifizierung hat der neuere Motor 186 PS, statt 180PS.