Da hat doch gerade vor ein paar Tagen jemand einen Kaufvertrag unterschrieben? Lieferung vorraussichtlich: Oktober
Gut, z. Zt. ist sicherlich nicht so viel drinne mit verhandeln, da ja Mangelware herrscht und die Lieferzeiten lang sind.
So wie ich die Gerichtsurteile gelesen habe, müsstest Du nicht um einen Rücktritt vom Kaufvertrag betteln. Klare Kante:
Neufahrzeug älter als 12 Monate gilt nicht, wenn Dir dies verschwiegen wurde und im Kaufvertrag nicht festgehalten wird, ist dies
ein Rücktrittsgrund, sogar noch ein Wandlungsgrund, falls es erst später bemerkt worden wäre und der Wagen schon von Dir benutzt. Dies geht aus dem BGH-Urteil VIII ZR 227/02 detailliert hervor.