Der CX30-Ales hat doch mit den Verlinkungen auf EU-Verordnungen so einiges der Aussagen belegt?
z.b. (willkürlich ausgewählt aus Typzulassungs-Verordnung) ![]()
Zitat(8) Mit Wirkung vom 7. Juli 2029 betrachten die nationalen Behörden Übereinstimmungsbescheinigungen für neue vervollständigte Fahrzeuge aus Gründen, die sich auf die Softwareaktualisierung beziehen, als nicht mehr gültig für die Zwecke von Artikel 48 der Verordnung (EU) 2018/858 und untersagen die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge, wenn diese der Verordnung (EU) 2018/858 in der durch Anhang II der vorliegenden Verordnung geänderten Fassung in Bezug auf die Softwareaktualisierung nicht entsprechen.
Viel Spass beim aufbröseln solcher Amtlichen Informationen ![]()