Das ist eine sehr gute Frage. Die kann wahrscheinlich nur ein echter Rechtsverdreher beantworten.
Beim Jahreswagen..... Händler kauft Fahrzeug mit Mangel an und verkauft es weiter. Irgendwas abgebrochen, stell dir was vor. Kein Garantiefall. Hier muss der Verkäufer einstehen.
Und wenn du jetzt in Flensburg wohnst, der Händler aber in München.........
Grundsätzlich ist die Gewährleistung erstmal zuständig für jeden Mangel wenn ich das Auto kaufe. Für ALLES was anders ist wie es soll steht der Händler 2 Jahre lang gerade - mit entsprechender Beweislastumkehr.
Die Garantie ist freiwillig von Mazda.
Es wird mit Sicherheit Sachen geben, die von der Garantie nicht abgedeckt werden.
Was das heißt, muss jeder für sich selber entscheiden.
Ich hatte eine Ausnahme. Ich habe mein Womo 400km entfernt gekauft. Der Händler sagte mir: Ich will dich nie wieder sehen. Wenn was ist, geh zum Fachbetrieb am Wohnort und schick mir die Rechnung. Dafür musst du nicht 800km gurken. Ich habe es zweimal in Aspruch genommen - problemlos.