Dies hat mein Nachbar gerade an der Backe.
Ich, du wahrscheinlich ebenfalls, kenne(n) das aus der Praxis. Leasingkunde lässt KFZ in einer freien Werkstatt reparieren. Nach Rückgabe des Fahrzeuges, z.B. durch Farbdichtemessung, fällt auf: AUTSCH! Nicht gemeldte Instandsetzung gegenüber dem Leasinggeber. In den Leasingverträgen wird eine Instandsetzung durch den zuständigen Fachbetrieb, vorausgesetzt. Alles andere Bedarf der Erlaubnis des Leasinggebers. Hatte ich vor rund 30 Jahren. Der hauseigene Fachbetrieb hätte mein Leasingfahrzeug in frühestens 3 Monaten (nach einem Karosserieschaden) instand setzen können. Ich erhielt eine "Ausnahmegenehmigung" und konnte das KFZ in einer unabhängigen "Schmiede" Instand setzen lassen. Nun kommt es sicherlich auf den Schaden an - also einmal von den Leasingbedingungen abgesehen- habe ich eine beschädigte "Gummileiste" keinen Karosserieschaden - wer will mir den Austausch durch eine freie Werkstatt, belegen?