Und welche EU Bestimmungen genau sollen das sein?
Vor 10 Jahren schon konnte ich über die BMW Connected App meinen Dienstwagen auf- & zuschließen, Hupen lassen usw.
Und Digital Key Geschichten kenn ich ebenfalls aus der Praxis, von Tesla zum Beispiel.
Was vor 10 Jahren möglich war, ist heute für Hersteller, die ihre Produkte in Europa in den Verkehr bringen wollen wegen EU-Regelungen wesentlich schwieriger geworden.
In einem umfangreichen Regelwerk aus EU-Verordnungen und Richtlinien, der EUR-Lex, wird für Hersteller ganz genau definiert, was für eine Fahrzeugzulassung in Europa verbindlich ist.
Da es jede Menge Verordnungen fürs Hölzchen und Stöckchen gibt, hier die zwei wichtigsten Verordnungen (EU) 02018R0858-20240701 und (EU) 02019R2144-20260107 ohne die eine Typgenehmigung in der EU nicht möglich sind.
Um die EU-Typgenehmigung nicht zu komplizieren, hat Mazda gewisse Fernbedienungs-Features bei uns deaktiviert.
Selbst § 30 der StVO verbietet den unnötigen Betrieb von Verbrennern in unserem Land.
Soweit mir bekannt ist, ist der Motor-Fernstart bei neuen deutschen BMW-Modellen auch nicht serienmäßig freigeschaltet.
Bei E-Mobilen, wie Tesla, ist ein Remote-Start, um z. B. das Auto vorzuheizen, kein Problem, weil der E-Motor keine Emissionen abgibt.