Kontakt zu Mazda Japan

  • Hallo zusammen,


    ich wollte einmal nachfragen, ob jemand Erfahrungen mit Mazda Japan bzw. einer direkten Eskalation dorthin gemacht hat.


    Hintergrund:


    Wir haben im April 2025 einen Mazda CX-30 als Tageszulassung gekauft. Die Wartungsanzeige im Fahrzeug wurde erst im April 2026 aktiv. Direkt nach Anzeige haben wir selbstverständlich einen Termin bei einem Mazda Händler gemacht und die Wartung durchführen lassen.


    Dort wurde uns dann mitgeteilt, dass die erste Wartung bereits im Dezember 2025 hätte stattfinden müssen, da das Fahrzeug bereits im Dezember 2024 erstzugelassen wurde. Laut Mazda Deutschland ist die Anzeige im Fahrzeug dafür jedoch nicht maßgeblich. Stattdessen gäbe es entsprechende Unterlagen/Hinweise, nach denen die Wartung ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen muss.


    Das Ergebnis ist nun leider, dass die Herstellergarantie als erloschen betrachtet wird.


    Ich habe den Fall bereits mit Mazda Deutschland besprochen. Dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass Mazda Deutschland selbst nichts entscheiden könne und die Garantieangelegenheit ausschließlich über den Händler laufe. Zusätzlich wurde mir gesagt, dass Anfragen an Mazda Japan ohnehin wieder an das jeweilige Land zurückgegeben würden und dort nicht direkt bearbeitet werden.


    Besonders ärgerlich ist für uns dabei, dass der Mazda Händler keinerlei Fehler bei sich sieht und uns sogar vorwirft, die Wartungsanzeige selbst zurückgestellt zu haben, obwohl wir uns selbstverständlich an die Anzeige im Fahrzeug gehalten haben.


    Daher meine Frage:


    Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit Mazda Japan gemacht? Bekommt man dort tatsächlich keine eigenständige Rückmeldung oder lohnt sich eine direkte Kontaktaufnahme trotzdem?


    Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen und Einschätzungen.


  • Der Händler (Verkäufer) hat uns bei der Übergabe explizit darauf hingewiesen das bei Nichteinhaltung (Überschreitung) des Wartungstermin kein Anspruch mehr auf Garantie besteht, ohne wenn und aber.

    So steht das auch im Kleingedruckten.

    Das sieht nicht gut aus , den Fehler dem Händler nachzuweisen.


    Trotzdem viel Glück .

  • Auch wenn das hier alles sehr ärgerlich ist, müsste eigentlich klar sein dass sowohl Garantie als auch Wartungsintervalle ab dem Tag der Erstzulassung gültig sind.

    Hier hätte der fachkundige Händler eigentlich bei Kauf, spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges drauf hinweisen müssen.


    Ich befürchte die Aussicht auf Erfolg ist nicht allzu groß, der Ärger darüber verständlich und am Ende ist der Kunde meist immer der Verlierer.


    Die Gefahr bei einer Tageszulassung ist aber immer, dass man das Datum aus den Augen verliert. Man hat ja das Gefühl einen “Neuwagen“ gekauft zu haben. Wenn man die Anzeigen der Händler so betrachtet findet man schnell heraus, dass einige Fahrzeuge hier schon mehrere Monate bis zu fast einem Jahr alt sind 🙄


    Ich drücke die Daumen für einen guten Kompromiss, das Geld für einen Anwalt würde ich aber lieber für ev. Auftretende Reparaturen zurücklegen und die Nerven schonen getreu dem Motto … Augen zu und durch 🍀

    CX 30 e-SKYACTIV 2,5L G 140, Automatik, Homura (Modell 2027), Jet Black, abnehmbare AHK

    LT vorausstl. 09/26 :S

  • Ich würde mal zu einem anderen Händler gehen, bevor ich weitere Schritte gehen würde. Mir wurde bei meinem MX5 gesagt, das Datum der Erstzulassung ist maßgeblich für die Jahresfrist. Was sagt denn die Mazda App?

    Ich war bereits bei einem anderen Händler für die 1. Inspektion. Zum ursprünglichen, bei dem wir das Auto gekauft haben, bekommt mich nichts mehr rein. Der sagte zumindest er rechnet mit Kulanz, falls es mal Probleme gibt. Das ist für uns nur ein schwacher Trost.


    Zur App: Mazda Europe Service ist wieder aktiv. Aber das geht ja immer für ein Jahr nach der Wartung, wenn ich es richtig verstanden habe. Sehe dort keinen Punkt zur Garantie. Habe aber einen Ausdruck aus dem Mazda System, wo der aktuelle Status aufgeführt ist.


    Der Händler (Verkäufer) hat uns bei der Übergabe explizit darauf hingewiesen das bei Nichteinhaltung (Überschreitung) des Wartungstermin kein Anspruch mehr auf Garantie besteht, ohne wenn und aber.

    So steht das auch im Kleingedruckten.

    Das sieht nicht gut aus , den Fehler dem Händler nachzuweisen.


    Trotzdem viel Glück .

    Das vermute ich leider auch. Hatte gehofft auf Verständnis zu treffen, da wir ja auch bei Mazda zur Inspektion waren und uns zumindest an den Jahresrhythmus gehalten haben. Anscheinend verlieren sie lieber einen Kunden.

  • Definitiv ist es so, dass ab Tag der Erstzulassung die Jahresfrist für den Service gilt, um damit auch die Werksgarantie nicht zu gefährden.

    Mazda Deutschland oder gar Japan interressiert DEIN Problem überhaupt nicht. Anfragen dorthin, werden i.d.R. wieder zum zuständigen fMH zurückgeschickt, wo das Fahrzeug gekauft wurde.


    In einem MZD-forum habe ich gelesen, dass bei "durch den Händler begründeten Ausnahmesituationen" durchaus ein Überziehen des Inspektions-Termins bis zu 8 Wochen bzw.

    2000 km Mehrkilometer seitens Mazda Deutschland da mal ein Auge zugedrückt wurde, wenn ein Garantiefall eintritt, wo Ersatzteile ausgetauscht werden mussten. Es muss sich aber definitiv der Händler dazu erklären und stark machen.

    Wieso hat der fMH im Wartungsprogramm des Fahrzeugs seine Tageszulassung im Dezember auf das Verkaufsdatum im April verstellt? Normalerweise sollte der Händler bei EZ sofort das entsprechende Datum einstellen und nicht mehr ändern.

    Lag die Inspektionsanzeige in etwas tagesgleich mit dem VK-Datum? Dann ist es doch eigentlich naheliegend, dass die dortige Werkstatt den falschen EZ-Termin eingegeben hat. Wer sonst?

    Nur dort und mit dieser Argumentation kannst Du dort ggfs. überhaupt etwas erreichen?

    CX30 e-SKYACTIV-G150 M-Hybrid, Automatik, SELECTION, Design&Premium, Magmarot, 18" SUV Michelin GJ-Reifen, AHK, EZ 6/21

    3BM Skyactive G120, Handschalter, Centerline + City & Tourenpaket, Rubinrot, 16" So/Wi Reifen, AHK, EZ 6/14

    323 F Sportive Typ BJ, 1.6l, 98 PS, Silbermetallic, EZ 2/02

    323 Coupe Typ BA, 1.5l, 88 PS, rot, EZ 1994

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  • Vorsicht mit dem überziehen des Termins. Mir wurde genau das Gegenteil gesagt, nämlich, dass Mazda da überhaupt keine Toleranz mehr zeigt. Immerhin waren sie z.B. bei dem Tausch des Getriebes des MX5 sehr schnell und tolerant.

    Es wird Baygel in der Situation nicht helfen, generell gehe ich allerdings auch davon aus, dass es eine gewisse Kulanz geben wird, wenn die Inspektionsintervalle eingehalten werden und darüber hinaus, bei der von mir so wahrgenommenen Mazda Qualität vermutlich innerhalb des Garantiezeitraumes nichts besonderes anfallen wird.

    Was ich vergessen hatte. Der CX5 meiner Frau ist auch eine Tageszulassung. Da wurde mir aber vom Händler gesagt, bis wann ich zur Inspektion kommen muss und ich hatte das im Vorfeld auch noch einmal erfragt.

  • Die Übergabeinspektion war am 15.4.25 und am 1.4.26 kam die Benachrichtigung im Auto an. Vorher waren es noch knapp 2000km laut Anzeige bis zur Inspektion. Habe sofort Online einen Termin gebucht.

    Der Händler streitet wie beschrieben alles ab und ist leider grundsätzlich sehr ungehalten. Die Kauferfahrung war grundsätzlich bescheiden. Der Preis dafür gut. Ich dachte es kann ja nichts schief gehen, wenn wir im Nachgang bei einem anderen Freundlichen sind. Hier ist nicht mit Unterstützung zu rechnen.


    Spannend finde ich, dass wir seit der Wartung drei Anzeigen für die nächste Wartung haben. 20k km, das fixe Datum und eine dynamische Anzeige. Leider konnte ich kein Foto mehr machen, da der Mechaniker beim reinfahren schon den reset gemacht hat.


    Das mit der Kulanz sagte der fMH vor Ort auch. Er zeige mir sogar zwei Beispiele, die sie vor kurzem hatten. Beide waren auch aus der Garantie, weil sie überzogen hatten, aber haben Kulanz bekommen.


    Ich vermute mal die Erwähnung haben sie bei uns weggelassen, da klar war, dass wir keine 200km für einen Werkstatttermin fahren.

  • Hueni

    Ich schrieb bewusst ""durch den Händler begründeten Ausnahmesituationen", d.h. entweder hat er Schuld an der Überschreitung oder der Kunde kann seinen fMH überzeugen, dass wirklich eine schwerwiegende Ausnahmesituation vorlag (es liegt dann wohl im Ermessen des fMH dies bei Mazda LEV ausreichend zu begründen).


    baygel

    Die eingeblendeten Anzeige ist normal. Ca. 3-4 Wochen vor dem eingestellten Datum zeigt sich die Meldung "Inspektion bald fällig" (oder nur ein Werkstattschlüssel ? ), so ca.2 Wochen vor dem Termin wird angezeigt "Werkstatt Termin fällig in .... km" (sinngemäß so ungefähr).

    Blöd jetzt, dass die Werkstatt scheinbar keinen Fehler zugeben möchte? "Kulanz"? Doch wohl nur, wenn alle Inspektionstermine zeitgerecht und im jährlichen Intervall bei dem "Händler deines Vertrauens" durchgeführt wurden?


    Es sind die 3 Faktoren für den Service:

    1)Datum festgeschrieben auf 1 Jahr, dies wird eigentlich bei jedem Service vom fMH gemacht, also beispielsweise dann die Eingaben für kommende Jahr; Ölwechsel spätestens in 20000km, es gibt aber auch gleichzeit die dynamische Anzeige der Ölqualität. Dann wird angezeigt, wann evtl. ein vorgezogener Ölwechsel erforderlich ist (z.B. wegen extrem viel Kurzstrecken fahren).

    Weiterhin kann man auch manuell die Eingabe für einen "vorgezogenen" Ölwechsel eingeben, z.B. statt der vorgegebenen 20000km halt eher (manuelle Einstellung) - dann kommt aber keine dynamische Zwischenanzeige (Ölqualität) mehr, sondern eben zu den gefahrenen KM.

    Belässt man es aber

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