ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Gibt es kein Übergabeprotokoll in dem alles drin steht?
Das ist z.B. von unserem CX-5
Zulassung war am 16.03.26
ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Gibt es kein Übergabeprotokoll in dem alles drin steht?
Das ist z.B. von unserem CX-5
Zulassung war am 16.03.26
Ich würde den Rat eines Anwalts einholen. Ein Termin kostet nicht viel.
Wer sich einen Neuwagen leisten kann, könnte auch etwas Geld in eine Verkehrsrechtsschutzversicherung investieren. Sollte es also tatsächlich zu Streitigkeiten kommen, bekäme man rechtliche Unterstützung.
Letztendlich kommt es darauf an, ob an dem Fahrzeug Mängel auftreten werden und wie es der (zukünftige) Mazda-Händler diese regeln wird. Ich schätze Mazda (u. a. wie Toyota und Honda) als Autohersteller mit hoher Qualität. Deren Autos werden nicht für eine Erstbesitzerhaltedauer von 4 Jahren produziert.
Off-Topic zum Verhalten von Mazda-Händlern: Bei unserem CX-30, den zuvor mein Schwiegervater fuhr, gab kurz nach der Garantie das elektrische Kofferaumschloss lautstarke Schlaggeräusche von sich. Dank des Forums wusste ich, dass es im Regelfall auf Kulanz repariert würde. Bei der Inspektionsübergabe habe ich dem Meister meinen Wissensstand mitgeteilt. Er sagte ziemlich abweisend, dass er kein Hellseher sei und von irgendwelchen Internetforen überhaupt nichts halte. Da würde viel Falsches geschrieben. Er selbst ausschließlich gezielt mit Fahrgestellnummer mazdaintern nach. Man hat während der Inspektion den Mangel erkannt, den ich dank euch "hellgesehen" hatte. Man sagte meinem Schwiegervater zuerst am Telefon, er bekäme 50% Kulanz. Er wäre damit zufrieden gewesen. Als er das Fahrzeug abholte, hieß es plötzlich 100% Kulanz. Also ca. 350 € mehr im Portemonnaie. Da hat er wohl Glück gehabt...
ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Gibt es kein Übergabeprotokoll in dem alles drin steht?
ich habe sowas auch nicht...
In einem Ausdruck meiner Digitalen Service Nachweise heißt es unter Fälligkeit der nächsten Wartung/ Serviceintervalle:
"Flexible Wartungsanzeige, spätestens alle 20.000 km oder 12 Monate (je nachdem, was zuerst eintritt). Die Herstellergarantie oder die Deckung der Neuwagen Anschlussgarantie kann erlöschen, wenn die vorgesehenen Wartungsintervalle nicht nach Herstellervorgaben eingehalten werden."
"Kann" ist aus meiner Sicht ungenau formuliert. Man könnte sich aktuell oder in einem zukünftigen Streitfall von einem Juristen beraten lassen. Die Serviceintervalle sind inzwischen bekannt und sind zukünftig korrekt einzuhalten, damit die aktuelle Verspätung ein Ausnahmefall bleibt. Vielleicht wird man die Kuh damit vom Eis bekommen. Wenn sie sich überhaupt dorthin verirren sollte.