Also ob es eines Übergabeprotokolls braucht, sei Mal dahingestellt? Aber im Serviceheft ist die Übergabeinspektion und der erste Service vermerkt. Da würde ich zuerst nachsehen.
Kontakt zu Mazda Japan
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da es ein Serviceheft nicht mehr gibt ist die Wartungshistorie in der App und bei Mazda hinterlegt. Ergo ist ein Hinweis darauf vom Verkäufer schon notwendig bzw. im Übergabeprotokoll die Aktivierung der App bestätigt oder auch nicht. siehe #21
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Wir haben ein Heft in dem die Übergabeinspektion vermerkt ist. Mehr kann ich von hier aus erstmal nicht mitteilen, wir sind bis morgen Abend nicht zu Hause.
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Ist ja alles schön und gut, was "man" hat oder haben müsste..
In dem Fall geht´s nur um baygel ... Hätte, hätte Fahradkette nützt ihm da wenig..
Er sollte Prüfen was er hat, über juristischen Beistand nachdenken und dann sehen was geht...
Alles andere ist müßig...
Ich drück dir jedenfalls die Daumen baygel Leider oft so in Foren, dass einem alle erzählen wie´s richtig ist/wäre..
Hilft dir da wenig weiter.... Wir kennen ja auch nicht alle Einzelheiten, Dokumente und dessen "Kleingedrucktes"...
Wünsche dir/euch trotzdem möglichst schöne Pfingsten!
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Ich habe die Infos zur Übergabeinspektion mal angehängt. Die 1. Wartung hat unter Checkliste auch mehrere pdfs. Ich vermute mal dort hätten dann auch weitere Infos eingefügt werden können. Ich hoffe einfach mal, dass dort überhaupt etwas gemacht wurde.
Trimmi du triffst es ganz gut. Richten wird es am Ende höchstens ein (vermutlich ekliger) Rechtsstreit. Richten wir den Blick also auf das positive. Das Wetter ist großartig und heute ist Feiertag. Schöne Pfingsten!
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na da steht doch Übergabe Inspektion am 14.04.2025. Also gehe ich als Kunde davon aus, das damit das Inspektionsintervall ab da läuft und somit in 04/2026 wieder fällig ist. Wenn der FMH dann auch keine anderen Informationen dazu rausgibt, ist dieses Intervall für mich bindend. Würde ich definitiv mal einem Anwalt zeigen.

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Ich denke, dass nur eine einzige Chance besteht, bezüglich der Reaktivierung der langjährigen Herstellergewährleistung:
Eine Einigung auf Erhalt der Leistungen unter Fortführung der Bedingungen mit dem Stichtag der Übergabe-Inspektion. Dazu müssen sich aber MAZDA und der Händler dazu bereit erklären dieses so anzuerkennen.
Rein juristisch gesehen ist ansonsten die Hersteller-Gewährleisttung futsch, denn die Herstellerbedingungen werden mittlerweile nahezu von allen Marken so gehandhabt.
Siehe
Fast neues Auto: Was bedeutet eine Tageszulassung für Käufer? | StreitlotseStreitlotsewww.advocard.deund
Tageszulassung beim Autokauf | VW FS Mobilitätslexikon
Auch zu beachten:
Bei Kauf von Tageszulassungen entstehen durchaus auch finanzielle Nachteile beim Versicherer.
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Also ich hab jetzt nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen! Die fällige Wartung zum Erhalt der Garantie, ist im: Mazda digitaler Service Nachweis dokumentiert. Die ist der Ausdruck, der bei jeder Inspektion mit übergeben wird. So steht es in den Garantiebedingungen (Kleingedrucktes). Dort steht auch der Zeitpunkt des Garantiebeginns entweder Tag der Erstzulassung, oder der Übergabetag an den Erstbesitzer (frühestes Datum zählt) dieses Datum ist gleichzeitig das GARANTIESTARTDATUM. Der nächste Inspektionstermin ist im Ausdruck: Mazda Digitaler Service Nachweis vermerkt! Da steht bei mir 20015 km oder 23,02,2027! Der wird, ohne jetzt nach zu sehen, auch im Fahrzeug stehen. Diesen Digitalen Service Nachweis kann baygel wahrscheinlich bei jedem Mazdahändler ausdrucken lassen. Im Service Bordbuch auf Seite 15 steht unter 10.1: für die Garantieberechtigung ist es äußerst wichtig, dass das Fahrzeug zu den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen gewartet wird.
Es gilt also was im Ausdruck des Digitalen Service Nachweises, als Inspektionsdatum angeben ist.
Und Vorsicht! Auch der Mazda Europaservice verfällt, wenn das Serviceintervall überzogen wird!
Also muss @ Baygel sich erst den Ausdruck beschaffen und nur wenn sein Servicetermin dort, mit dem Tag der Übergabe an den Erstbesitzer dokumentiert ist, hat er einen Anspruch auf Garantieberechtigung! Ein Recht auf Rücktritt vom Kauf (Wandlung) wird er damit nicht haben! Sorry! Wir haben vor 6 Monaten unseren BMW gewandelt! Der 3 Zylinder Turbo hat zugelassen, dass sich Ventile und Kolben ein unsanftes Stelldichein gaben.