Klar, Mietwagen nur in der Zeit, in der der Wagen repariert wird. Er kann ja von mir genutzt werden (siehe Bild).

Unverschuldeter Unfall
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...hatte einen ähnlichen Schaden an meinem 2009er Tiguan. Da gab es eine komplett neue Tür mit den alten inneren anbauteilen. Wertminderung laut VW ... keiner!
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Ersatzteil-Engpass So funktioniert Entschädigung bei langem Nutzungsausfall
Nach einem unverschuldeten Unfall kann für die Reparaturzeit eine Entschädigung für den Nutzungsausfall fällig werden. Was ist, wenn sich die Reparatur hinzieht?
Jemand fährt einem ins Auto, das muss zur Reparatur in die Werkstatt: Solange kann man es nicht fahren und für den Zeitraum kann man Anspruch auf eine Entschädigung für den sogenannten Nutzungsausfall haben.
Das gilt auch, wenn die Reparatur länger dauert: Etwaige Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung dürfen nicht zulasten des Geschädigten gehen. Auch ein ersatzweise zur Verfügung stehendes Auto aus dem Familienkreis ändert nichts an dem Anspruch.
Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: I-1 U 77/20).
Ein Lieferengpass verzögert die Reparatur
Der Fall: Nach einem Unfall kam das Auto zur Reparatur in eine Werkstatt. Allerdings verzögerten Lieferschwierigkeiten bei einem Airbag-Modul die Arbeiten stark.
Die Versicherung des Unfallverursachers wollte nur 31 Tage Entschädigung für den Nutzungsausfall zahlen. Dabei argumentierte sie auch, dass der Geschädigte das Auto seines Sohnes nutzen konnte.
Der Mann wollte aber für die gesamten 104 Tage entschädigt werden, in denen das Auto in der Werkstatt war – und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Das Gericht sprach ihm die volle Entschädigung zu.
Geschädigter hatte alle Argumente auf seiner Seite
Die Begründung: Tauchen Verzögerungen auf, können diese nicht zum Nachteil des Geschädigten gehen. Ebenfalls besteht für diesen keine Pflicht, selbst bei anderen Werkstätten oder beim Autohersteller nach der Verfügbarkeit der Ersatzteile zu forschen. Er darf sich demnach darauf verlassen, dass die Werkstatt die Teile zeitnah beschafft.
Mit einer Teilreparatur müsse sich der Mann auch nicht zufriedengeben. Unerheblich ist, dass er das Auto eines Familienmitgliedes hätte nutzen können. Das wertete das Gericht als freiwillige Leistung eines Dritten, die den Schädiger nicht entlaste.
Verwendete Quellen Nachrichtenagentur dpa -
Ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es sich nicht um die verzögerte Lieferung eines "sicherheits-relevanten Bauteils"
(Airbag-Modul) gehandelt hätte?
Hier der vollständige Wortlaut zu dem Urteil des OLG Düsseldorf Az.: I-1 U 77/20 (mit Verweisen auf frühere Zusatzurteile)
openjur.de/olg-düsseldorf-az-u77/20
Zitat aus dem vollständigen Urteilstext:
Es kann dahinstehen, ob der Betrieb des Fahrzeugs mit einem defekten bzw. dauerhaft deaktivierten Beifahrer-Airbag – im Gegensatz zu einem anlassbezogen deaktivierbaren Airbag – zulässig ist, oder ob eine solche Veränderung gegenüber der Serienausstattung zumindest zu einer Eintragungspflicht in den Fahrzeugpapieren, wenn nicht sogar zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO führte. Auch kommt es nicht auf den erstmals in zweiter Instanz gehaltenen Vortrag der Klägerin an, wonach wegen eines gemeinsamen Steuergeräts nur alle Airbags zusammen in Betrieb genommen werden können. Als technische Laiin hat die Klägerin jedenfalls nicht davon ausgehen müssen, dass sie im Falle der Beschädigung einer sicherheitsrelevanten Komponente des Fahrzeugs wie einem Airbag auch auf die Reparatur verzichten und das Fahrzeug ohne diese Komponente betreiben kann. Zudem wäre ihr dies schon wegen der Möglichkeit rechtlicher Nachteile im Falle einer Überprüfung des Fahrzeugs oder etwa im Falle eines weiteren Unfalls, bei dem ein Beifahrer ohne die Schutzwirkung des Airbags zu Schaden kommt, nicht zumutbar gewesen.
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Zum Glück habe ich einen sehr guten fMH. Ich war gestern da und mir wurde geraten einen Gutachter hinzuzuziehen. Natürlich haben die einen, mit dem sie zusammenarbeiten. Ausserdem einen Rechtsanwalt, der meine Forderungen gegenüber der anderen Versicherung geltend machen soll. Auch hier hat der fMH einen, mit dem Sie zusammenarbeiten. Morgen ist der Termin mit dem Gutachter, ich halte euch auf dem Laufenden.
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Wertminderung laut VW ... keiner!
Allein die Tatsache das eine ganze Tür getauscht wurde macht das Fahrzeug zu einem Unfallfahrzeug und da ist rein Rechtlich immer eine Wertminderung anzurechnen.
Natürlich nicht wenn Du den Schaden selbt verursacht hast. Dann ist es Pech das Dein Auto beim Verkauf weniger wert ist, da Du so einen Schaden beim Verkauf angeben musst.
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Naja ... die mögliche Wertminderung hängt auch mit dem Alter des Fahrzeuges zusammen
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Gesamtkosten der Reparatur laut Gutachten inkl. MwSt. 4.600€.
Wertminderung 1.100€.
Ich kannst nicht ändern, bei Weiterverkauf wird so oder so ein Minusgeschäft
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Kommt da eine neue Tür rein? Wahrscheinlich ja, wenn ich mir die Knickdelle an der Außenkante so anschaue?
Dazu eine neue Kunststoffleiste am Radlauf ...
Wäre denn in diesem Falle von einer Wertminderung zu sprechen?
Oder wollen die tatsächlich dort ein "Ausbeul-Kunsthandwerk" veranstalten? Dann ja ... und evtl. noch das Risiko eines verfrühten Kantenrost an der Türfalz?
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Wenn die neue Tür gut passt, dann musst Du das zwar beim Verkauf angeben, aber ich denke mit den Bildern vom Schaden wird der Nachlass nicht so hoch sein müssen, da ja nichts nachlackiert / gespachtelt wurde.
Einfach sehr genau auf Farbunterschiede achten, wenn Du den CX-30 abholst. 4600 sind genug für gute Arbeit, da kann man auch ein perfektes Ergebnis erwarten!
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Selbst wenn es nur die hälfte Kosten würde muss die Arbeit passen, ansonsten auf Nachbesserung bestehen.
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Wenn Du nicht dringend auf das Auto angewiesen bist, kannst Du Dir statt des Mietwagens auch den Nutzungsausfall entschädigen lassen, da gibt es Tagessätze je nach Fahrzeugklasse.
Wenn Du Geld statt Mietwagen haben willst, muss man das extra beantragen, Das macht die Wekstatt nicht für einen. Ein formloses Schreiben hat bei mir gereicht.
Hier muss man erklären, dass man auf das Fahrzeug angewiesen ist (Arbeitsweg, Kinder abholen, etc). Die Versicherung bezahlt dann für die Zeit des Ausfalls/Reparatur eine Tagespauchale. Da gibt es Tabellen. Du bekommst aber immer nur den Tagessatz für eine Klasse niedriger, als dein Wagen.
Lohnt auf jeden Fall.