Kontakt zu Mazda Japan

  • Skyhessen


    Absolut verständlich. Danke dir nochmal für die Erläuterung.

    Mich wundert nur, dass wir die festen 20k und das feste Datum erst seit der Wartung haben. Auch beim ersten Zyklus sollte doch das feste Datum (bei uns dann Dezember) und die feste Kilometerzahl interessant und wichtig sein.

  • Was mich auch sehr wundert : hat der fMH das Fahrzeug bei Mazda Deutschland nicht registriert für den elektronischen Wartungseintrag bei Erstzulassung ? Wurde dann beim Kauf des Fahrzeugs deinerseits nicht nach Email-Anschrift gefragt oder ein Hinweis zur Mazda-App gegeben?

    Mein CX30 muss jetzt zur 5-Jahres-Inspektion Anfang Juni. Mittlerweile habe ich von denen schon 2mal per Email die Erinnerung dazu bekommen, mit dem Hinweis, bei meinem fMH elektronisch od. telefonisch einen Termin dafür zu vereinbaren. Ich weiß, dass ich beim Kauf von meinem fMH nach meiner Email-Anschrift gefragt wurde. Die habe ich angegeben. Seitdem bekomme ich Werbeaktionen, Einladungen für Fahrzeugpräsentationen und natürlich die entsprechende Wartungs-Erinnerung via Mail entweder von Mazda D oder direkt von meinem Händler.

    Die Mazda-App nutze ich nicht, da bei meinem 2021er CX die ganzen Komfortfunktionen nicht möglich sind. Es geht nur der Einblick in die Wartungshistorie, die lasse ich mir immer ausdrucken zusammen mit der Rechnung bei Abholung des Wagens.

    CX30 e-SKYACTIV-G150 M-Hybrid, Automatik, SELECTION, Design&Premium, Magmarot, 18" SUV Michelin GJ-Reifen, AHK, EZ 6/21

    3BM Skyactive G120, Handschalter, Centerline + City & Tourenpaket, Rubinrot, 16" So/Wi Reifen, AHK, EZ 6/14

    323 F Sportive Typ BJ, 1.6l, 98 PS, Silbermetallic, EZ 2/02

    323 Coupe Typ BA, 1.5l, 88 PS, rot, EZ 1994

  • Ich finde die Situation etwas merkwürdig. Vielleicht funktioniert es beim deutschen Importeur anders als in den Niederlanden.

    Meinen Mazda CX-30 Homura habe ich neu gekauft. Es war ein Lagerfahrzeug (meiner Meinung nach produziert im November/Dezember 2023), das noch unregistriert bei einem Händler stand.

    Das Auto wurde am 11.10.2024 zugelassen und ausgeliefert.

    Der Händler hat mir erklärt, dass in den Niederlanden alle Lagerfahrzeuge auf die Händler verteilt werden (also ohne Zulassung). Wenn man ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Farbe oder Ausstattung möchte, wird das Fahrzeug von einem anderen Händler geholt.

    Auf Lagerfahrzeuge gewährt Mazda in den Niederlanden im Herbst interessante Rabatte, weshalb ich mich für den Kauf entschieden habe.

    Auf der Rechnung meines Händlers steht außerdem, dass ich Werksgarantie bis zum 10.10.2030 habe.

  • Ja, aber im Gegensatz zum Themenstarter hast du wirklich ein "junfräuliches", noch nicht zugelassenes, Lagerfahrzeug erstanden.. PV6804

    baygel hat eine Tageszulassung erworben, wie er auch im ersten Posting schreibt...

    Somit gilt DESSEN Erst-Zulassungsdatum als "Startpunkt" der Garantie...


    Leider hat der Verkäufer ihn dahingehend nicht korrekt aufgeklärt...

    Entscheidend ist nunmal das Datum EZ in der Zulassungsbescheinigung...

    Ich würde es (im Falle einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung) trotzdem mal über einen Anwalt laufen lassen....

    Ob da was geht oder gar eine Rückabwicklung unter Nutzungsentschädigung denkbar ist.... Keine Ahnung... Prüfen lassen . . .



    Ergänzend noch baygel:

    Ich hab 2014 mal einen Hyundai i30cw als Tageszulassung bei einem großen Hamburger Hyundaihändler gekauft.

    Der hatte eine Tageszulassung mit einem "fiktiven" Kennzeichen.... War aber nie wirklich gefahren worden ...

    Und nach 8 Monaten habe ich den gekauft mit 7km auf dem Tacho... Erst dann wurde die Übergabeinspektion gemacht...

    Wird bei dir vermutlich ganz ähnlich gelaufen sein!

    DASS dann der Computer ein Reset gemacht hat... und der Bordinterne "Zähler" gestartet wurde, hat ja - leider - nichts mit der realen Papierlage zu tun...

    Mazda wird da schwerlich helfen... Versuchen kann man es natürlich ...

    ABER eine Rückabwicklung wäre sicher denkbar... Mit entsprechendem Rechtsbeistand, weil das im Grunde ja eine "Täuschung" war... Sofern du die Daten nachweisen kannst...

    Aber die Nutzungsentschädigung wirst zahlen müssen/abgezogen bekommen....


    Da ist die Frage ob es dir das Wert ist..... Auf Kulanz würde ich jetzt nicht hoffen/bauen wollen...

    Mazda hat letztes oder vorletztes Jahr die Garantie- und Kulanzbearbeitung extern vergeben...

    Das wird nicht mehr durch Leverkusen gemacht... Und (NUR) gerüchteweise, läuft das jetzt nicht mehr so toll....


    Tut mir echt leid für dich... Extrem blöd gelaufen... Schlechter Händler...Der hätte es wissen MÜSSEN.... und aufklären!
    Und vor allem hätte das auch in den Kaufvertrag gehört! Als "aufrichtig und korrekter" Händler...

                 ---------------------o00o----'(_)'----o00o-------------------------

    4 Mal editiert, zuletzt von Trimmi ()

  • Interessantes Thema. Da wird man ja schon richtig gespannt.

    Ich habe mein Töff mit Ü.-Kennzeichen geholt und bin damit 5 Tage herumgegurkt, bis zur EZ

    Ü.-Kennzeichen gelten nicht als Zulassung, wäre also einfach mal interessant ob sich das auswirkt.

    Der Händler hat nur den Ölkilometerstand auf 20.000 gesetzt bei Abholung.....immerhin hatte der CX ja schon 6km auf der Uhr.....

    Ich sollte meinem fMh wohl auch mal auf die Füße treten.......

    Aufgrund dieses Freds habe ich auch einmal nachgesehen. Die App sagt noch 18000km bis zum Ölwechsel, ein Termin oder KM bis zum Service sind nicht angegeben.

    Ferner fehlt mir immer noch die Rechnung und meine Handbücher in Papier.

    Naja, warum soll es anders sein als bei anderen Marken.....


    Aha....

    Tiefer in der App im Wartungsplan steht dass mein nächster Ölwechsel in 20.006!!! km erfolgen soll.....das also hat der Händler eingestellt. Wohl ein echter Witzbold.

    Hier weist die App auch das EZ Datum als letzten Wartungstermin aus. Auf den Hauptseiten, nur Striche.


    Laut Christian Schuster (Video) gibt es zwei oder drei Wochen Karenzzeit da man sich ja evtl. im Urlaub befinden könnte.

    Geht man später hin so frischt sich der Schutzbrief auf aber die Garantie scheint weg zu sein.

  • Dobs

    das was bei dir im Wartungsplan steht, ist wohl normal. Bei mir steht da auch 20003km.

    Du kannst aber den Servicetermin im Connect System selbst eintragen, dann wird er auch in der App unter Service angezeigt.

    Bei mir war es vom Händler bereits eingetragen, aber beim rumspielen im Connect System hatte ich es versehentlich gelöscht und dann selbst wieder eingetragen.

    Bestellt am 29.08.2025

    Mazda CX30 2,5L e-SKYACTIV G140 / FWD / Takumi / MT / abnehmbare AHK / Polymetal Grey Metallic.

    Fahrzeugübergabe am 19.12.2025

  • Aber auf die Herstellergarantie gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Nur auf die gesetzliche Gewährleistung. Von daher ist der Fahrzeugbesitzer als Vertragspartner schon angehalten die Vertragsbedingungen mal zu lesen. Unser Verkäufer hat explizit auf die Erstinspektion und die Erstzulassung hingewiesen. Der Weg zum Gericht wird hier nichts bringen. Leider!

    CX30 Skyactive G, Automatik, FWD, Nagisa, AHK, Ceramic also drinnen weiß und bei Sonne grau. zufriedener Nutzer!

  • Hm,

    auf die Herstellergarantie gibt es schon einen rechtlichen Anspruch, da sie unter bestimmten Voraussetzungen ausgelobt wurde.

    In diesem Fall kommt dann ein Vertrag zu Stande.

    Und wenn man gegen Diesen verstößt..................Servus, Pfüat Gott Und Auf Wiedersehen.......

  • Ich bin auch der Meinung – Gericht bringt nichts...

    Ich würde, wenn überhaupt versuchen, eine Rückabwicklung zu initiieren…

                 ---------------------o00o----'(_)'----o00o-------------------------